Wann endet die Steuerpflicht?
Die Steuerpflicht endet mit dem Ablauf des Monats, in dem der Hund veräußert oder sonst abgeschafft wird, abhandenkommt oder verstirbt.
Bei Wegzug eines Hundehalters aus der Stadt endet die Steuerpflicht mit Ablauf des Monats, in den der Wegzug fällt.
Wann und wie muss ich meinen Hund abmelden?
Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen, nachdem er ihn veräußert oder sonst abgeschafft hat, nachdem der Hund abhandengekommen oder verstorben ist oder nachdem der Halter aus der Stadt weggezogen ist, bei der Stadt Hückelhoven anhand des auf dieser Seite hinterlegten Formulars – digital oder schriftlich – abzumelden.
Mit der Abmeldung des Hundes ist die noch vorhandene Hundesteuermarke an die Stadt Hückelhoven zurückzugeben. Im Falle der Abgabe des Hundes an eine andere Person sind bei der Abmeldung der Name und die Anschrift dieser Person anzugeben.
Erhalte ich eine Bestätigung?
Nachdem die Abmeldung bei der Stadt Hückelhoven eingegangen ist, erhält der (ehemals) Steuerpflichtige einen Hundesteuerbescheid über die Beendigung der Steuerpflicht.