In der Jugendarbeit/den Jugendzentren wird die sogenannte Offene Kinder- und Jugendarbeit angeboten. Gesetzliche Grundlage ist der § 11 SGB VIII.
Mit sozialpädagogischen Angeboten werden jungen Menschen im Alter von 6 bis 27 Jahren verschiedene Möglichkeiten zur Befähigung zur Selbstbestimmung und zur Hinführung zu gesellschaftlicher Mitverantwortung und sozialem Engagement eröffnet. Schwerpunkte sind z.B. außerschulische Jugendbildung, Freizeitaktivitäten und Kinder- und Jugenderholung. Jugendarbeit basiert auf Freiwilligkeit.
Anbieter sind Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe, Verbänden, Gruppen und Initiativen.