Kopfmotiv in Dienstleistung Jugendverbandsarbeit

Jugendverbandsarbeit

Die Förderung der Jugendverbandsarbeit ist im § 12 SGB VIII geregelt. Hier können sich junge Menschen selbstorganisiert, ehrenamtlich und demokratisch organisieren. Es geht dabei um Freizeitgestaltung, außerschulische Bildung und politische Interessensvertretung. Jugendverbände sind häufig auch in der Struktur von Jugendringen angebunden.

Die Förderung der Jugendverbandsarbeit ist im § 12 SGB VIII geregelt. Hier können sich junge Menschen selbstorganisiert, ehrenamtlich und demokratisch organisieren. Es geht dabei um Freizeitgestaltung, außerschulische Bildung und politische Interessensvertretung. Jugendverbände sind häufig auch in der Struktur von Jugendringen angebunden.

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