Kopfmotiv in Dienstleistung Kindertagespflege

Kindertagespflege

Kindertagespflege in Hückelhoven – Informationen für Eltern und Interessierte

Seit 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Kinderbetreuung. Rund ein Drittel der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wird durch Kindertagespflegepersonen bereitgestellt. Damit ist die Kindertagespflege eine der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichrangige Betreuungsform.

Was leistet Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist ein pädagogisches Betreuungsangebot, das überwiegend von Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren genutzt wird. Sie bietet eine besonders familiennahe und individuelle Betreuung, bei der die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes im Mittelpunkt stehen.

In kleinen Gruppen von maximal fünf gleichzeitig anwesenden Kindern können enge Bindungen entstehen, die eine sichere Basis für frühe Bildungsprozesse bilden. Die Kindertagespflegeperson hat die Möglichkeit, sich intensiv jedem Kind zuzuwenden und eine verlässliche Bezugsperson zu sein. Gerade für Kinder unter drei Jahren ist diese Kontinuität aus entwicklungspsychologischer Sicht besonders wertvoll.

Darüber hinaus ist eine Betreuung auch in Großtagespflegestellen möglich. Dort können bis zu neun Kinder gleichzeitig betreut werden, wobei bis zu drei Kindertagespflegepersonen gemeinsam tätig sind. Diese Form der Betreuung verbindet die Vorteile kleiner, überschaubarer Gruppen mit der zusätzlichen Flexibilität und Stabilität eines Teams von Betreuungspersonen.

Kinder erleben in der Kindertagespflegestelle eine familiäre Umgebung – häufig gemeinsam mit den eigenen Kindern der Kindertagespflegeperson oder deren Partnerin bzw. Partner. Auch lange Betreuungszeiten lassen sich ohne häufigen Wechsel der Bezugsperson gestalten.

Ziel der Kindertagespflege ist es, Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu begleiten. Der Dreiklang aus Erziehung, Bildung und Betreuung bildet das Fundament dieser Betreuungsform.

Kindertagespflege bietet:

  • Betreuung im familiären Rahmen
  • individuelle Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und Eltern
  • flexible Betreuungszeiten
  • flexible Standortwahl (z. B. wohnort- oder arbeitsplatznah)
  • behutsames Erweitern außerfamiliärer Kontakte
  • soziale Erfahrungen in kleinen Gruppen
  • Kontinuität und Verlässlichkeit in der Betreuung
  • bei Bedarf Anschlussbetreuung ergänzend zu institutionellen Angeboten wie bspw. Kindertagesstätten

Die Betreuungskosten richten sich nach der gültigen Elternbeitragssatzung der Stadt Hückelhoven.

Wer kann Kindertagespflegeperson werden?

Sie haben Freude daran, Kinder über einen längeren Zeitraum zu begleiten und zu fördern? Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist erfüllend, aber auch verantwortungsvoll. Um eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen, benötigen Tagespflegepersonen eine Pflegeerlaubnis.

Eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII ist erforderlich, wenn Sie ein oder mehrere Kinder

  • mehr als 15 Stunden pro Woche,
  • gegen Entgelt,
  • länger als drei Monate,
  • außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten

betreuen.

Qualifizierung

Kindertagespflegepersonen müssen ihre Eignung nachweisen. Dazu gehört der Erwerb vertiefter Kenntnisse über die Anforderungen der Kindertagespflege (§ 23 Abs. 2 SGB VIII).

Aktuell gilt der bundesweite QHB‑Standard:

  • 300 Unterrichtseinheiten Grundqualifizierung
  • Die 300 UE sind für alle neuen Kindertagespflegepersonen verpflichtend, die ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 ihre Tätigkeit aufnehmen.

Das Jugendamt der Stadt Hückelhoven informiert Sie gerne über Voraussetzungen, Qualifizierungskurse und den Bewerbungsprozess. Den Bewerbungsbogen finden Sie in den Anlagen.

Das Jugendamt der Stadt Hückelhoven bietet

Für Eltern:

  • Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit
  • Vermittlung qualifizierter Kindertagespflegepersonen

Für Kindertagespflegepersonen:

  • Beratung zu allen Voraussetzungen der Tätigkeit
  • Vermittlung von Tagespflegekindern
  • Qualifizierungsangebote und Fortbildungen
  • Entgeltzahlungen entsprechend der Betreuungszeiten
  • regelmäßigen fachlichen Austausch

Für Eltern und Kindertagespflegepersonen gemeinsam:

  • Beratung in rechtlichen, wirtschaftlichen und pädagogischen Fragen
  • fachliche Begleitung während des gesamten Betreuungsverhältnisses
  • Unterstützung bei Konflikten oder Fragen im laufenden Betreuungsalltag

Anmeldung

Über den Kindertagespflege-Navigator können Sie die Kindertagespflegestellen im Stadtgebiet Hückelhoven einsehen, vergleichen und Ihr Kind für die Kindertagespflege vormerken.

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort zur Autorisierung auch Ihren Ausweis verwenden.

Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen Sie dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Jetzt Online Vorgang beginnen

Kindertagespflege in Hückelhoven – Informationen für Eltern und Interessierte

Seit 2013 hat jedes Kind ab dem vollendeten ersten Lebensjahr einen gesetzlichen Anspruch auf Kinderbetreuung. Rund ein Drittel der Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren wird durch Kindertagespflegepersonen bereitgestellt. Damit ist die Kindertagespflege eine der Betreuung in Kindertageseinrichtungen gleichrangige Betreuungsform.

Was leistet Kindertagespflege?

Die Kindertagespflege ist ein pädagogisches Betreuungsangebot, das überwiegend von Familien mit Kindern im Alter von 0 bis 3 Jahren genutzt wird. Sie bietet eine besonders familiennahe und individuelle Betreuung, bei der die Bedürfnisse jedes einzelnen Kindes im Mittelpunkt stehen.

In kleinen Gruppen von maximal fünf gleichzeitig anwesenden Kindern können enge Bindungen entstehen, die eine sichere Basis für frühe Bildungsprozesse bilden. Die Kindertagespflegeperson hat die Möglichkeit, sich intensiv jedem Kind zuzuwenden und eine verlässliche Bezugsperson zu sein. Gerade für Kinder unter drei Jahren ist diese Kontinuität aus entwicklungspsychologischer Sicht besonders wertvoll.

Darüber hinaus ist eine Betreuung auch in Großtagespflegestellen möglich. Dort können bis zu neun Kinder gleichzeitig betreut werden, wobei bis zu drei Kindertagespflegepersonen gemeinsam tätig sind. Diese Form der Betreuung verbindet die Vorteile kleiner, überschaubarer Gruppen mit der zusätzlichen Flexibilität und Stabilität eines Teams von Betreuungspersonen.

Kinder erleben in der Kindertagespflegestelle eine familiäre Umgebung – häufig gemeinsam mit den eigenen Kindern der Kindertagespflegeperson oder deren Partnerin bzw. Partner. Auch lange Betreuungszeiten lassen sich ohne häufigen Wechsel der Bezugsperson gestalten.

Ziel der Kindertagespflege ist es, Kinder zu eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeiten zu begleiten. Der Dreiklang aus Erziehung, Bildung und Betreuung bildet das Fundament dieser Betreuungsform.

Kindertagespflege bietet:

  • Betreuung im familiären Rahmen
  • individuelle Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern und Eltern
  • flexible Betreuungszeiten
  • flexible Standortwahl (z. B. wohnort- oder arbeitsplatznah)
  • behutsames Erweitern außerfamiliärer Kontakte
  • soziale Erfahrungen in kleinen Gruppen
  • Kontinuität und Verlässlichkeit in der Betreuung
  • bei Bedarf Anschlussbetreuung ergänzend zu institutionellen Angeboten wie bspw. Kindertagesstätten

Die Betreuungskosten richten sich nach der gültigen Elternbeitragssatzung der Stadt Hückelhoven.

Wer kann Kindertagespflegeperson werden?

Sie haben Freude daran, Kinder über einen längeren Zeitraum zu begleiten und zu fördern? Die Tätigkeit als Kindertagespflegeperson ist erfüllend, aber auch verantwortungsvoll. Um eine qualitativ hochwertige Betreuung sicherzustellen, benötigen Tagespflegepersonen eine Pflegeerlaubnis.

Eine Pflegeerlaubnis nach § 43 SGB VIII ist erforderlich, wenn Sie ein oder mehrere Kinder

  • mehr als 15 Stunden pro Woche,
  • gegen Entgelt,
  • länger als drei Monate,
  • außerhalb des Haushalts der Erziehungsberechtigten

betreuen.

Qualifizierung

Kindertagespflegepersonen müssen ihre Eignung nachweisen. Dazu gehört der Erwerb vertiefter Kenntnisse über die Anforderungen der Kindertagespflege (§ 23 Abs. 2 SGB VIII).

Aktuell gilt der bundesweite QHB‑Standard:

  • 300 Unterrichtseinheiten Grundqualifizierung
  • Die 300 UE sind für alle neuen Kindertagespflegepersonen verpflichtend, die ab dem Kindergartenjahr 2022/2023 ihre Tätigkeit aufnehmen.

Das Jugendamt der Stadt Hückelhoven informiert Sie gerne über Voraussetzungen, Qualifizierungskurse und den Bewerbungsprozess. Den Bewerbungsbogen finden Sie in den Anlagen.

Das Jugendamt der Stadt Hückelhoven bietet

Für Eltern:

  • Unterstützung bei der Suche nach einer geeigneten Betreuungsmöglichkeit
  • Vermittlung qualifizierter Kindertagespflegepersonen

Für Kindertagespflegepersonen:

  • Beratung zu allen Voraussetzungen der Tätigkeit
  • Vermittlung von Tagespflegekindern
  • Qualifizierungsangebote und Fortbildungen
  • Entgeltzahlungen entsprechend der Betreuungszeiten
  • regelmäßigen fachlichen Austausch

Für Eltern und Kindertagespflegepersonen gemeinsam:

  • Beratung in rechtlichen, wirtschaftlichen und pädagogischen Fragen
  • fachliche Begleitung während des gesamten Betreuungsverhältnisses
  • Unterstützung bei Konflikten oder Fragen im laufenden Betreuungsalltag

Anmeldung

Über den Kindertagespflege-Navigator können Sie die Kindertagespflegestellen im Stadtgebiet Hückelhoven einsehen, vergleichen und Ihr Kind für die Kindertagespflege vormerken.

Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Andrea

Hensen

1.13

02433 / 82-755
Andrea.Hensen@hueckelhoven.de

Frau

Sinaida

Kisser

1.13

02433 / 82-756
sinaida.kisser@hueckelhoven.de