Wird ein Nachweis benötigt, wo und ggf. seit wann eine Person gemeldet ist oder wenn bestimmte Daten nachgewiesen werden müssen, kann eine Melde-, Aufenthalts- oder Lebensbescheinigung ausgestellt werden. Diese benötigen Sie z. B. für Rentenangelegenheiten, zur Vorlage beim Standes- oder Arbeitsamt sowie für sonstige behördliche oder private Zwecke.
Diese Bescheinigungen können Sie schriftlich unter Beifügung eines Verrechnungsschecks beantragen. Sie können aber auch persönlich vorsprechen oder einen von Ihnen schriftlich Bevollmächtigten dazu beauftragen.
Benötigt werden
- Personalausweis/Reisepass
Gebühren
9,00 Euro je Meldebescheinigung