Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Meldung von Wespen- oder Hornissennestern

Gemäß der Bundesartenschutzverordnung sind in Deutschland alle heimischen Bienen- und Hummelarten, die Hornisse sowie alle heimischen Kreiselwespen und Knopfhornwespen besonders geschützt. Dies bedeutet, dass man diese Tiere weder töten, noch verletzen oder ihre Nester zerstören darf (§ 44 Bundesnaturschutzgesetz).

In besonderen Fällen, etwa bei Nestern in Rollladenkästen, kann geprüft werden, ob eine Bekämpfung gerechtfertigt ist oder ob es zumutbare Alternativen gibt. Für die Bekämpfung muss eine Befreiung von den Verboten des Bundesnaturschutzgesetzes bei der Unteren Naturschutzbehörde beantragt werden. Diese befindet sich in der Kreisverwaltung Heinsberg, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg. Während der Öffnungszeiten erreichen Sie die Kreisverwaltung unter der Rufnummer 02452 13-0. Dort erhalten Sie auch weitere Informationen über Wespen, Bienen, Hornissen & Co.

Wenn in Ihrem Fall keine Genehmigung für die Bekämpfung erforderlich ist, weil es sich nicht um eine geschützte Art handelt (z. B. Deutsche Wespe und Gemeine Wespe) oder wenn die Naturschutzbehörde Ihnen eine Ausnahmegenehmigung erteilt hat, wenden Sie sich bitte an ein Schädlingsbekämpfungsunternehmen; Anschriften und Telefonnummern finden Sie z. B. im Branchenverzeichnis („Gelbe Seiten“).

Die Feuerwehr nimmt keine Beseitigung von Wespennestern etc. vor.

Gebühren

Evtl. anfallende Gebühren sind bei der Kreisverwaltung bzw. beim Schädlingsbekämpfungsunternehmen zu erfragen.

 

Ansprechpartner/innen:


Herr René Lambertz

Tel.: 02433 / 82-205

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem ServiceKonto.NRW anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.