Wenn Sie das Regenwasser von Ihrem Grundstück in Gänze oder teilweise in den Untergrund oder in ein Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie die sogenannte Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang seitens der Stadt Hückelhoven sowie eine wasserrechtliche Erlaubnis von der Unteren Wasserbehörde (UWB) des Kreises Heinsberg.
Dazu können Sie den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis herunterladen und vollständig ausgefüllt an das Amt für Tief- und Straßenbau, Abt. für Wasserbau und Abwasserbeseitigung per E-Mail und / oder auf dem Postweg einreichen. Fügen Sie dieser E-Mail bitte auch alle erforderlichen Unterlagen bei.
Die Stadt prüft zunächst Ihren Antrag und leitet diesen dann an die UWB weiter.
Die wasserrechtliche Erlaubnis ist seitens der unteren Wasserbehörde gebührenpflichtig.