Kopfmotiv in Dienstleistung Niederschlagswasserbeseitigung – Wasserrechtliche Erlaubnis

Niederschlagswasserbeseitigung – Wasserrechtliche Erlaubnis

Wenn Sie das Regenwasser von Ihrem Grundstück in Gänze oder teilweise in den Untergrund oder in ein Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie die sogenannte Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang seitens der Stadt Hückelhoven sowie eine wasserrechtliche Erlaubnis von der Unteren Wasserbehörde (UWB) des Kreises Heinsberg.

Dazu können Sie den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis herunterladen und vollständig ausgefüllt an das Amt für Tief- und Straßenbau, Abt. für Wasserbau und Abwasserbeseitigung per E-Mail und / oder auf dem Postweg einreichen. Fügen Sie dieser E-Mail bitte auch alle erforderlichen Unterlagen bei.

Die Stadt prüft zunächst Ihren Antrag und leitet diesen dann an die UWB weiter.
Die wasserrechtliche Erlaubnis ist seitens der unteren Wasserbehörde gebührenpflichtig.

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Jetzt Online Vorgang beginnen
Niederschlagswasserbeseitigung – Wasserrechtliche Erlaubnis

Wenn Sie das Regenwasser von Ihrem Grundstück in Gänze oder teilweise in den Untergrund oder in ein Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie die sogenannte Befreiung vom Anschluss- und Benutzerzwang seitens der Stadt Hückelhoven sowie eine wasserrechtliche Erlaubnis von der Unteren Wasserbehörde (UWB) des Kreises Heinsberg.

Dazu können Sie den Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis herunterladen und vollständig ausgefüllt an das Amt für Tief- und Straßenbau, Abt. für Wasserbau und Abwasserbeseitigung per E-Mail und / oder auf dem Postweg einreichen. Fügen Sie dieser E-Mail bitte auch alle erforderlichen Unterlagen bei.

Die Stadt prüft zunächst Ihren Antrag und leitet diesen dann an die UWB weiter.
Die wasserrechtliche Erlaubnis ist seitens der unteren Wasserbehörde gebührenpflichtig.

https://
Amt für Tief- und Straßenbau - Abt. für Wasserbau und Abwasserbeseitigung
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Karina

Friedrich

4.14

02433 / 82-713
Karina.Friedrich@hueckelhoven.de

Frau

Helene

Liedtke

4.15

02433 / 82-392
Helene.Liedtke@hueckelhoven.de

Herr

Tobias

Weßelbaum

4.14

02433 / 82-189
Tobias.Wesselbaum@Hueckelhoven.de