In einem Sterbefall sind grundsätzlich die Hinterbliebenen der verstorbenen Person zur Bestattung verpflichtet, und zwar in der Rangfolge Ehegatten, Lebenspartner, volljährige Kinder, Eltern, volljährige Geschwister, Großeltern und volljährige Enkelkinder. Das Bestattungsgesetz legt Fristen fest, innerhalb derer die Bestattung erfolgen muss.
Kommen die Hinterbliebenen dieser Verpflichtung nicht oder nicht rechtzeitig nach, veranlasst das Ordnungsamt Hückelhoven die Bestattung, wenn der Tod im Stadtgebiet Hückelhoven eingetreten ist.
Außerhalb der regelmäßigen Dienstzeiten der Stadtverwaltung ist der Bereitschaftsdienst des Ordnungsamtes über die Leitstelle der Polizei zu erreichen. Dieser veranlasst die notwendigen Maßnahmen, wenn ein Sterbefall am Wochenende eintritt und keine bestattungspflichtigen Angehörigen erreichbar sind.
Die entstandenen Kosten werden den Bestattungspflichtigen auferlegt.