Kopfmotiv in Dienstleistung Personalausweis

Personalausweis

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.

Der neue Personalausweis bietet eine Online-Ausweisfunktion, mit der Sie Ihre Identität im Internet, an Bürgerterminals und Automaten sicher und zweifelsfrei belegen. Außerdem lässt sich mit dieser Funktion die Identität Ihres Gegenübers im Netz zuverlässig feststellen. Diese Funktion wird bei der Antragstellung im Stadtbüro erläutert. Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

Beantragung

Die Person, für die ein Personalausweis ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich im Stadtbüro erscheinen, auch wenn die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter, einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht erfolgt. Eine Online-Beantragung ist nicht möglich.

Jugendliche ab 16 Jahren benötigen keine Zustimmung ihrer Eltern und können den Ausweis alleine beantragen.

Ein Personalausweis kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf Antrag der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.

Falls Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Gültigkeit

Personalausweis ab 24 Jahren: 10 Jahre gültig
Personalausweis unter 24 Jahren: 6 Jahre gültig
Vorläufiger Personalausweis: 3 Monate gültig

Die Gültigkeit eines Ausweises kann nicht verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

Ca. 2-4 Wochen

Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann sofort ausgestellt werden

 

Verlust eines Ausweises

Bei Verlust eines Ausweises ist eine persönliche Vorsprache zur Abgabe einer Verlusterklärung erforderlich. Eventuell vorhandene andere Dokumente mit Lichtbild (z. B. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis) und eine Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch sind vorzulegen.
Hatte Ihr Ausweis eine eingeschaltete Online-Ausweisfunktion, müssen Sie diese zu Ihrer eigenen Sicherheit sperren lassen.

Diese Sperrung können Sie über den telefonischen Sperrnotruf 116 116 vornehmen (Mo. – So., 0-24 Uhr, auch aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl erreichbar. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Sie können Ihren Ausweis aber auch direkt im Stadtbüro sperren lassen.

Das Wiederauffinden eines Personalausweises ist ebenfalls umgehend anzuzeigen. Ein Diebstahl eines Personalausweises sollte bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.

 

Digitales Lichtbild in der Behörde: 6,00 Euro

Personalausweis ab 24 Jahren: 37,00 Euro
Personalausweis unter 24 Jahren: 22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro

  • Bisheriges Ausweisdokument
    Sollten Sie nicht mehr im Besitz eines Ausweisdokumentes sein (durch Verlust- oder Diebstahl), bringen Sie bitte ersatzweise Ihren Führerschein und Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde, Familienstammbuch o.ä. mit, sowie ggf. eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
  • Ein digitales Passfoto mit biometrischen Maßen
  • Aufnahme der Fingerabdrücke vor Ort (seit dem 01.08.2021 verpflichtend)

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Jetzt Online Vorgang beginnen
Personalausweis

Deutsche, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und der Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Dies gilt nicht für Personen, die einen gültigen Reisepass besitzen.

Der neue Personalausweis bietet eine Online-Ausweisfunktion, mit der Sie Ihre Identität im Internet, an Bürgerterminals und Automaten sicher und zweifelsfrei belegen. Außerdem lässt sich mit dieser Funktion die Identität Ihres Gegenübers im Netz zuverlässig feststellen. Diese Funktion wird bei der Antragstellung im Stadtbüro erläutert. Weitere ausführliche Informationen finden Sie unter www.personalausweisportal.de.

Beantragung

Die Person, für die ein Personalausweis ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich im Stadtbüro erscheinen, auch wenn die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter, einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht erfolgt. Eine Online-Beantragung ist nicht möglich.

Jugendliche ab 16 Jahren benötigen keine Zustimmung ihrer Eltern und können den Ausweis alleine beantragen.

Ein Personalausweis kann auch für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren auf Antrag der Sorgeberechtigten ausgestellt werden. Das Kind muss bei der Antragstellung anwesend sein.

Falls Sie sofort ein gültiges Ausweisdokument benötigen, können Sie einen vorläufigen Personalausweis beantragen.

Gültigkeit

Personalausweis ab 24 Jahren: 10 Jahre gültig
Personalausweis unter 24 Jahren: 6 Jahre gültig
Vorläufiger Personalausweis: 3 Monate gültig

Die Gültigkeit eines Ausweises kann nicht verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

Ca. 2-4 Wochen

Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann sofort ausgestellt werden

 

Verlust eines Ausweises

Bei Verlust eines Ausweises ist eine persönliche Vorsprache zur Abgabe einer Verlusterklärung erforderlich. Eventuell vorhandene andere Dokumente mit Lichtbild (z. B. Führerschein oder Schwerbehindertenausweis) und eine Geburtsurkunde oder Abschrift aus dem Familienbuch sind vorzulegen.
Hatte Ihr Ausweis eine eingeschaltete Online-Ausweisfunktion, müssen Sie diese zu Ihrer eigenen Sicherheit sperren lassen.

Diese Sperrung können Sie über den telefonischen Sperrnotruf 116 116 vornehmen (Mo. – So., 0-24 Uhr, auch aus dem Ausland mit der deutschen Ländervorwahl erreichbar. Hierzu benötigen Sie das Sperrkennwort. Sie können Ihren Ausweis aber auch direkt im Stadtbüro sperren lassen.

Das Wiederauffinden eines Personalausweises ist ebenfalls umgehend anzuzeigen. Ein Diebstahl eines Personalausweises sollte bei der Polizei zur Anzeige gebracht werden.

 

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    Sollten Sie nicht mehr im Besitz eines Ausweisdokumentes sein (durch Verlust- oder Diebstahl), bringen Sie bitte ersatzweise Ihren Führerschein und Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde, Familienstammbuch o.ä. mit, sowie ggf. eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
  • Ein digitales Passfoto mit biometrischen Maßen
  • Aufnahme der Fingerabdrücke vor Ort (seit dem 01.08.2021 verpflichtend)

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