Kopfmotiv in Dienstleistung Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche

Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche

Das Jugendamt berät Alleinerziehende in Fragen des Sorgerechts, der Vaterschaftsfeststellung und des Unterhalts für Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auf Antrag die Übernahme einer Beistandschaft möglich. In diesen Fällen ist das Jugendamt für die Festellung der Vaterschaft und die Geltendamachung der Unterhaltsansprüche zuständig. Zur Sicherstellung dieser Ansprüche übernimmt das Jugendamt die Verwaltung der so genannten Mündelgelder. Das Jugendamt kann unter bestimmten Vorraussetzungen auch als Vormund oder Pfleger für Kinder und Jugendliche eingesetzt werden und übt dann die elterlichen Rechte für das Mündel aus.

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Das Jugendamt berät Alleinerziehende in Fragen des Sorgerechts, der Vaterschaftsfeststellung und des Unterhalts für Kinder. Unter bestimmten Voraussetzungen ist auf Antrag die Übernahme einer Beistandschaft möglich. In diesen Fällen ist das Jugendamt für die Festellung der Vaterschaft und die Geltendamachung der Unterhaltsansprüche zuständig. Zur Sicherstellung dieser Ansprüche übernimmt das Jugendamt die Verwaltung der so genannten Mündelgelder. Das Jugendamt kann unter bestimmten Vorraussetzungen auch als Vormund oder Pfleger für Kinder und Jugendliche eingesetzt werden und übt dann die elterlichen Rechte für das Mündel aus.

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