Im Stadtgebiet Hückelhoven ist grundsätzlich auf Verkehrsflächen und in Anlagen das Plakatieren nicht gestattet. Ausnahmen gelten nur für speziell genehmigte Nutzungen, konzessionierte Werbeträger, bauaufsichtsrechtlich genehmigte Werbeanlagen oder Wahlwerbung für die Dauer eines politischen Wahlkampfes.
Wenn Sie z. B. mit Plakaten für eine Veranstaltung werben möchten, wenden Sie sich bitte an die Abteilung für Kultur und Stadtmarketing. Dort erhalten Sie Informationen, wo Sie ggf. einen Werberahmen zur Plakatwerbung anmieten können.
Wenn Sie eine Genehmigung für das Plakatieren (Dreieckständer bzw. Plakate bis Größe DIN A 0) im Rahmen eines politischen Wahlkampfes benötigen, können Sie zur Antragstellung beim Ordnungsamt das allgemeine Kontaktformular nutzen. Geben Sie bitte an, wann Sie mit der Plakatierung beginnen möchten.
Für die Genehmigung von Großwerbetafeln auf städtischen Privatflächen ist die Liegenschaftsabteilung zuständig.