Kopfmotiv in Dienstleistung Reisepass

Reisepass

Für Reisen in Ländern außerhalb der Europäischen Union ist in der Regel ein Reisepass nötig, da nicht überall der Personalausweis anerkannt wird. Der Reisepass wird deutschen Staatsangehörigen auf Antrag ausgestellt.

Bitte informieren Sie sich beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels. Beachten Sie auch, dass einige Länder eine Mindestgültigkeit des Dokumentes verlangen.

Zum 01.01.2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Anstelle des Kinderreisepasses kann nun ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

Beantragung

Die Person, für die ein Reisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich im Stadtbüro erscheinen, auch wenn die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter, einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht erfolgt. Eine Online-Beantragung ist nicht möglich.

Der/die Passbewerber/in muss mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag selbst wirksam stellen zu können, ansonsten werden die Erklärungen durch den/ die gesetzlichen Vertreter abgegeben.

Express-Reisepass

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Herstellung dauert 3-4 Werktage (Eine verbindliche Zusage durch die Passbehörde für die rechtzeitige Herstellung kann nicht gegeben werden).

Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur noch in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise, wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Daher ist bei einer Beantragung ein geeigneter Beleg (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) vorzulegen. Bitte informieren Sie sich vorab über die Einreisebestimmungen des Zielstaates, da der vorläufige Reisepass nicht von allen Ländern zum Grenzübertritt anerkannt wird.

Reisepass mit zusätzlichen Seiten

Für Vielreisende besteht die Möglichkeit, einen Reisepass mit 48 statt 32 Seiten für Stempel, Visa, Sichtvermerke etc. zu beantragen.

Gültigkeit

Reisepass ab 24 Jahren: 10 Jahre gültig
Reisepass unter 24 Jahren: 6 Jahre gültig
Vorläufiger Reisepass:  1 Jahr gültig

Die Gültigkeit eines Passes kann nicht verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

Ca. 4-8 Wochen
-> In der Ferienzeit, insbesondere vor oder während der Sommerferien, kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Express Reisepass: 3-4 Werktage (keine verbindliche Zusage)

Der vorläufige Reisepass kann direkt ausgestellt werden.

Digitales Lichtbild in der Behörde: 6,00 Euro

Reisepass ab 24 Jahren: 70,00 Euro -> 10 Jahre gültig
Reisepass unter 24 Jahren: 37,50 Euro -> 6 Jahre gültig
Vorläufiger Reisepass 26,00 Euro -> 1 Jahr gültig

Zzgl. 32,00 Euro für einen Express-Reisepass
Zzgl. 22,00 Euro für einen Reisepass mit 48 Seiten

  • Bisheriges Ausweisdokument
    Sollten Sie nicht mehr im Besitz eines Ausweisdokumentes sein (durch Verlust- oder Diebstahl), bringen Sie bitte ersatzweise Ihren Führerschein und Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde, Familienstammbuch o.ä. mit, sowie ggf. eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
  • Ein digitales Passfoto mit biometrischen Maßen
  • Aufnahme der Fingerabdrücke vor Ort
  • Bei Antragstellung unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Ist nur einem Elternteil das Sorgerecht übertragen worden, ist der Sorgerechtsbeschluss bzw. die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts vorzulegen.  Ein Elternteil muss bei der Antragstellung im Stadtbüro mit anwesend sein und sich ausweisen können
Reisepass

Für Reisen in Ländern außerhalb der Europäischen Union ist in der Regel ein Reisepass nötig, da nicht überall der Personalausweis anerkannt wird. Der Reisepass wird deutschen Staatsangehörigen auf Antrag ausgestellt.

Bitte informieren Sie sich beim Auswärtigen Amt über die Einreisebestimmungen Ihres Reiseziels. Beachten Sie auch, dass einige Länder eine Mindestgültigkeit des Dokumentes verlangen.

Zum 01.01.2024 wurde der Kinderreisepass abgeschafft. Anstelle des Kinderreisepasses kann nun ein Personalausweis oder Reisepass beantragt werden.

Beantragung

Die Person, für die ein Reisepass ausgestellt werden soll, muss bei der Antragstellung persönlich im Stadtbüro erscheinen, auch wenn die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter, einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht erfolgt. Eine Online-Beantragung ist nicht möglich.

Der/die Passbewerber/in muss mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag selbst wirksam stellen zu können, ansonsten werden die Erklärungen durch den/ die gesetzlichen Vertreter abgegeben.

Express-Reisepass

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Herstellung dauert 3-4 Werktage (Eine verbindliche Zusage durch die Passbehörde für die rechtzeitige Herstellung kann nicht gegeben werden).

Vorläufiger Reisepass

Der vorläufige Reisepass wird nur noch in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise, wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Daher ist bei einer Beantragung ein geeigneter Beleg (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) vorzulegen. Bitte informieren Sie sich vorab über die Einreisebestimmungen des Zielstaates, da der vorläufige Reisepass nicht von allen Ländern zum Grenzübertritt anerkannt wird.

Reisepass mit zusätzlichen Seiten

Für Vielreisende besteht die Möglichkeit, einen Reisepass mit 48 statt 32 Seiten für Stempel, Visa, Sichtvermerke etc. zu beantragen.

Gültigkeit

Reisepass ab 24 Jahren: 10 Jahre gültig
Reisepass unter 24 Jahren: 6 Jahre gültig
Vorläufiger Reisepass:  1 Jahr gültig

Die Gültigkeit eines Passes kann nicht verlängert werden.

Bearbeitungsdauer

Ca. 4-8 Wochen
-> In der Ferienzeit, insbesondere vor oder während der Sommerferien, kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen.

Express Reisepass: 3-4 Werktage (keine verbindliche Zusage)

Der vorläufige Reisepass kann direkt ausgestellt werden.

  • Bisheriges Ausweisdokument
    Sollten Sie nicht mehr im Besitz eines Ausweisdokumentes sein (durch Verlust- oder Diebstahl), bringen Sie bitte ersatzweise Ihren Führerschein und Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde, Familienstammbuch o.ä. mit, sowie ggf. eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
  • Ein digitales Passfoto mit biometrischen Maßen
  • Aufnahme der Fingerabdrücke vor Ort
  • Bei Antragstellung unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Ist nur einem Elternteil das Sorgerecht übertragen worden, ist der Sorgerechtsbeschluss bzw. die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts vorzulegen.  Ein Elternteil muss bei der Antragstellung im Stadtbüro mit anwesend sein und sich ausweisen können

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