Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Reisepass

Für Reisen ins Ausland wird ein Reisepass benötigt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union wird in der Regel ersatzweise der Personalausweis anerkannt. Unverbindliche aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen Ihres Reisezieles erhalten Sie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de.

Beantragung

Die Person, für die ein Reisepass ausgestellt werden soll, soll bei der Antragstellung anwesend sein, auch wenn die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter, einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht erfolgt.

Der/die Passbewerber/in muss mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag selbst wirksam stellen zu können, ansonsten werden die Erklärungen durch den/ die gesetzlichen Vertreter abgegeben.

Bei Personen, die durch einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht begleitet werden, ist durch die Passbehörde einzuschätzen und festzustellen, inwieweit die antragstellende Person selbst noch handlungsfähig ist.

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Herstellung dauert 3-4 Werktage (Eine verbindliche Zusage durch die Passbehörde für die rechtzeitige Herstellung kann nicht gegeben werden).

Der vorläufige Reisepass wird nur noch in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise, wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Daher ist bei einer Beantragung ein geeigneter Beleg (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) vorzulegen.

Gültigkeit

10 Jahre,

Ausnahme: 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Gültigkeit eines Reisepasses kann nicht verlängert werden.

Gebühren

70,00 Euro bei Personen über 24 Jahren;
37,50 Euro bei Personen unter 24 Jahren;
32,00 Euro Aufpreis für einen Express-Reisepass;
22,00 Euro Aufpreis für einen Reisepass mit 48 Seiten;
26,00 Euro für einen vorläufigen Reisepass

 

Notwendige Unterlagen

  • Bisheriger Reisepass, Personalausweis,  Kinderpass/Kinderausweis. Sollten Sie nicht mehr im Besitz eines dieser Ausweisdokumente sein (durch Verlust- oder Diebstahl), bringen Sie bitte ersatzweise Ihren Führerschein und Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde, Familienstammbuch o.ä. mit sowie ggf. eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
  • Ein aktuelles Passfoto mit biometrischen Maßen, das heißt: gerade, zentrierte Kopfhaltung,  Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein, die Lippen geschlossen, ohne Kopfbedeckung.
  • Bei Antragstellung unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Ist nur einem Elternteil das Sorgerecht übertragen worden, ist der Sorgerechtsbeschluss bzw. die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts vorzulegen.  Ein Elternteil muss bei der Antragstellung im Stadtbüro mit anwesend sein und sich ausweisen können

 

Ansprechpartner/innen:


Frau Cordula Feiter

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Sigried Ronkartz-Rieke

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Margret Tischendorf

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Birgit Papen

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Ulrike Mühlenberg

Tel.: 02433 / 82-222


Herr Thomas Aretz

Tel.: 02433 / 82-222


Herr David Strank

Tel.: 02433 / 82-222


Frau Judith Mund

Tel.: 02433 / 82-222

zugehöriges Amt:


Stadtbüro

Öffnungszeiten

Telefon: 02433 / 82-222
E-Mail: stadtbuero@hueckelhoven.de

Mo. / Di. / Mi.: 08:00 – 16:00 Uhr
Do.: 08:00 – 19:00 Uhr
Fr.: 08:00 – 14:00 Uhr
1. Samstag im Monat: 09:00 – 12:00 Uhr

 

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem ServiceKonto.NRW anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Reisepass

Für Reisen ins Ausland wird ein Reisepass benötigt. Bei Reisen innerhalb der Europäischen Union wird in der Regel ersatzweise der Personalausweis anerkannt. Unverbindliche aktuelle Informationen über die Einreisebestimmungen Ihres Reisezieles erhalten Sie beim Auswärtigen Amt unter www.auswaertiges-amt.de.

Beantragung

Die Person, für die ein Reisepass ausgestellt werden soll, soll bei der Antragstellung anwesend sein, auch wenn die Antragstellung durch einen gesetzlichen Vertreter, einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht erfolgt.

Der/die Passbewerber/in muss mindestens 18 Jahre alt sein, um den Antrag selbst wirksam stellen zu können, ansonsten werden die Erklärungen durch den/ die gesetzlichen Vertreter abgegeben.

Bei Personen, die durch einen gerichtlich bestellten Betreuer oder eine Person mit Vorsorgevollmacht begleitet werden, ist durch die Passbehörde einzuschätzen und festzustellen, inwieweit die antragstellende Person selbst noch handlungsfähig ist.

In dringenden Fällen besteht die Möglichkeit, einen Reisepass im Expressverfahren zu beantragen. Die Herstellung dauert 3-4 Werktage (Eine verbindliche Zusage durch die Passbehörde für die rechtzeitige Herstellung kann nicht gegeben werden).

Der vorläufige Reisepass wird nur noch in besonderen Einzelfällen ausgestellt, beispielsweise, wenn der Passbewerber sofort einen Pass benötigt und die Ausstellung eines Expresspasses nicht bis zum Zeitpunkt des erstmaligen Gebrauchs möglich ist. Daher ist bei einer Beantragung ein geeigneter Beleg (z.B. Flugtickets für eine kurzfristig anstehende Reise) vorzulegen.

Gültigkeit

10 Jahre,

Ausnahme: 6 Jahre bei Personen, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Die Gültigkeit eines Reisepasses kann nicht verlängert werden.

  • Bisheriger Reisepass, Personalausweis,  Kinderpass/Kinderausweis. Sollten Sie nicht mehr im Besitz eines dieser Ausweisdokumente sein (durch Verlust- oder Diebstahl), bringen Sie bitte ersatzweise Ihren Führerschein und Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde, Familienstammbuch o.ä. mit sowie ggf. eine Verlust- oder Diebstahlsanzeige.
  • Ein aktuelles Passfoto mit biometrischen Maßen, das heißt: gerade, zentrierte Kopfhaltung,  Frontalaufnahme, neutraler Hintergrund, die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein, die Lippen geschlossen, ohne Kopfbedeckung.
  • Bei Antragstellung unter 18 Jahren ist eine Einverständniserklärung beider Elternteile erforderlich. Ist nur einem Elternteil das Sorgerecht übertragen worden, ist der Sorgerechtsbeschluss bzw. die Bestellungsurkunde des Amtsgerichts vorzulegen.  Ein Elternteil muss bei der Antragstellung im Stadtbüro mit anwesend sein und sich ausweisen können

70,00 Euro bei Personen über 24 Jahren;
37,50 Euro bei Personen unter 24 Jahren;
32,00 Euro Aufpreis für einen Express-Reisepass;
22,00 Euro Aufpreis für einen Reisepass mit 48 Seiten;
26,00 Euro für einen vorläufigen Reisepass

https://www.hueckelhoven.de/dienstleistungen/reisepass/
Stadtbüro
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Cordula

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02433 / 82-222

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