Kopfmotiv in Dienstleistung Schiedsamt

Schiedsamt

Das Schiedsamt

ist eine vorgerichtliche Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen mit dem Ergebnis eines auf 30 Jahre vollstreckbaren Vergleichs.

Das bedeutet, dass bei

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung und
  • Verletzung des Briefgeheimnisses sowie
  • Rauschtaten zu diesen Delikten
  • nachbarrechtlichen Streitigkeiten
  • Ehrverletzungen
  • Diskriminierung etc.

zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt oder der Schiedsstelle unternommen werden muss.

 

Vorteile:

 

  • kostengünstig und bürgernah durch gewählte und geschulte ehrenamtlich Tätige
  • zeitnahe Hilfe bei der Streitschlichtung mit nachweislich über 50 %iger Erfolgsquote
  • ständige Qualitätskontrolle durch die Amtsgerichte
  • Schaffung eines vollstreckbaren Titels im Falle der vergleichsweisen Einigung der Parteien
  • Erteilung bei Privatklageverfahren einer amtlichen Bescheinigung der eventuellen Erfolglosigkeit des Sühneversuchs (Sühnebescheinigung) zur Vorlage bei Gericht
  • Erteilung einer amtlichen Erfolglosigkeitsbescheinigung in Zivilstreitigkeiten zur Vorlage bei Gericht

 

Eine aktuelle Übersicht der derzeit amtierenden Schiedspersonen und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den oben rechts stehenden Anlagen.

Weitere Kontaktstellen:

 

Amtsgericht Erkelenz,

Konrad-Adenauer-Platz 3, 41812 Erkelenz, Tel.: 02431 96 02-0

 

Polizeiwache Heinsberg,

Carl-Severing-Straße 1, 52525 Heinsberg, Tel.: 02452 9200

 

 

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

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Das Schiedsamt

ist eine vorgerichtliche Streitschlichtung durch Schiedsmänner und Schiedsfrauen mit dem Ergebnis eines auf 30 Jahre vollstreckbaren Vergleichs.

Das bedeutet, dass bei

  • Beleidigung
  • Körperverletzung
  • Sachbeschädigung
  • Hausfriedensbruch
  • Bedrohung und
  • Verletzung des Briefgeheimnisses sowie
  • Rauschtaten zu diesen Delikten
  • nachbarrechtlichen Streitigkeiten
  • Ehrverletzungen
  • Diskriminierung etc.

zunächst ein Schlichtungsversuch vor dem Schiedsamt oder der Schiedsstelle unternommen werden muss.

 

Vorteile:

 

  • kostengünstig und bürgernah durch gewählte und geschulte ehrenamtlich Tätige
  • zeitnahe Hilfe bei der Streitschlichtung mit nachweislich über 50 %iger Erfolgsquote
  • ständige Qualitätskontrolle durch die Amtsgerichte
  • Schaffung eines vollstreckbaren Titels im Falle der vergleichsweisen Einigung der Parteien
  • Erteilung bei Privatklageverfahren einer amtlichen Bescheinigung der eventuellen Erfolglosigkeit des Sühneversuchs (Sühnebescheinigung) zur Vorlage bei Gericht
  • Erteilung einer amtlichen Erfolglosigkeitsbescheinigung in Zivilstreitigkeiten zur Vorlage bei Gericht

 

Eine aktuelle Übersicht der derzeit amtierenden Schiedspersonen und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den oben rechts stehenden Anlagen.

Weitere Kontaktstellen:

 

Amtsgericht Erkelenz,

Konrad-Adenauer-Platz 3, 41812 Erkelenz, Tel.: 02431 96 02-0

 

Polizeiwache Heinsberg,

Carl-Severing-Straße 1, 52525 Heinsberg, Tel.: 02452 9200

 

 

Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Marina

Heesen

1.03a

02433 / 82-312
marina.heesen@hueckelhoven.de

Frau

Jeanette

Perez Caceres

1.03a

02433 / 82-612
Jeanette.Perez@Hueckelhoven.de