Nachbarrechtsstreitigkeiten, Ehrverletzungen, Privatklagedelikte und Streitigkeiten über Ansprüche nach Abschnitt 3 des allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
Für das Schlichtungsverfahren ist die Schiedsperson zuständig, in deren Bezirk die Gegenpartei wohnt (§ 14 Abs. 1 SchAG NRW).
Eine aktuelle Übersicht der derzeit amtierenden Schiedspersonen und weitere Informationen entnehmen Sie bitte den rechts stehenden Anlagen.
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-612
Tel.: 02433 / 82-312
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem ServiceKonto.NRW anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.