Im Rahmen der Schmutzwassergebührenberechnung werden die auf dem Grundstück anderweitig verbrauchten oder zurückgehaltenen Wassermengen für z.B. Gartenbewässerung (sog. Wasserschwundmengen) auf Antrag des Gebührenpflichtigen abgezogen, die nachweisbar nicht dem öffentlichen Kanal zugeführt werden. Hierzu ist die Installation einer zweiten Wasseruhr/ eines Gartenwasserzählers erforderlich.
Verfahren
Die Mitteilung des Zählerstandes des Zwischenzählers muss jährlich schriftlich bis zum 30.11. bei der Stadt Hückelhoven vorliegen.
Die Mitteilung des Zählerstandes können Sie über das Online-Formular vornehmen. Alternativ kann die Mitteilung auch auf postalischem Wege oder per E-Mail an abgaben@hueckelhoven.de vorgenommen werden.
Die Mitteilung muss Folgendes enthalten:
- Zählerstand, optional per Foto der Wasseruhr
- Straße, Hausnummer
Achtung:
Wird der Zählerstand nicht fristgerecht bis zum 30.11. eines Jahres mitgeteilt, können die für den entsprechenden Zeitraum zurückgehaltenen Wassermengen im Rahmen der Berechnung der Schmutzwassergebühren nicht berücksichtigt werden!