Nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO NRW) werden unter bestimmten Voraussetzungen Fahrkosten zu den jeweiligen Schulen ganz oder teilweise übernommen. Dabei muss der fussläufige Schulweg in der Grundschule länger sein als 2,0 Kilometer, in der weiterführenden Schule 3,5 Kilometer. Ab der Oberstufe muss der fussläufige Schulweg länger sein als 5,0 Kilometer.
Der Antrag auf Ausstellung einer Schülerjahreskarte ist im jeweiligen Schulsekretariat zu stellen.