Nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO NRW) werden unter bestimmten Voraussetzungen Fahrkosten zu den jeweiligen Schulen ganz oder teilweise übernommen. Dabei muss der fussläufige Schulweg in der Grundschule länger sein als 2,0 Kilometer, in der weiterführenden Schule 3,5 Kilometer. Ab der Oberstufe muss der fussläufige Schulweg länger sein als 5,0 Kilometer.
Der Antrag auf Ausstellung einer Schülerjahreskarte ist im jeweiligen Schulsekretariat zu stellen.
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-245
Tel.: 02433 / 44 67 48 0
zugehöriges Amt:
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.