Überwachung der Vollzeitschulpflicht, welche zehn Schulbesuchsjahre dauert. Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September ihr sechstes Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres (§ 35 Schulgesetz NRW).
Überwachung der Vollzeitschulpflicht, welche zehn Schulbesuchsjahre dauert. Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September ihr sechstes Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres (§ 35 Schulgesetz NRW).