Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Schulpflichtüberwachung

Überwachung der Vollzeitschulpflicht, welche zehn Schulbesuchsjahre dauert. Die Schulpflicht beginnt für Kinder, die bis zum Beginn des 30. September ihr sechstes Lebensjahr vollenden, am 1. August desselben Kalenderjahres (§ 35 Schulgesetz NRW).

Ansprechpartner/innen:


Frau Ellen Giesen

Tel.: 02433 / 82-248

zugehöriges Amt:

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem ServiceKonto.NRW anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Mehr Informationen
und Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.