Stadt Hückelhoven

Dienstleistungen

Vollstreckungswesen

Der Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsstelle obliegt die Beitreibung aller öffentlich-rechtlicher und teilweise privatrechtlicher Geldforderungen der Stadt Hückelhoven. Darüber hinaus nimmt die Finanzbuchhaltung als Vollstreckungsstelle die Beitreibung von Geldforderungen anderer öffentlich-rechtlicher Gläubiger im Wege der Amts- bzw. Vollstreckungshilfe vor.

Sprechzeiten der Vollziehungsbeamten nur nach vorheriger Terminabsprache!

Kontakt:

Tel. 02433 / 82-134 oder per Mail vollstreckung@hueckelhoven.de

Ansprechpartner/innen:


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