Vor jeder Wahl wird ein Wählerverzeichnis erstellt, in dem alle am Wahltag wahlberechtigten Personen einzutragen sind. Ist jemand nicht im Wählerverzeichnis eingetragen, liegt keine Wahlberechtigung vor.
Da die Voraussetzungen zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis bei jeder Wahl unterschiedlich sind, wird vor der Wahl in sog. Bekanntmachungen auf die jeweils geltenden Regelungen hingewiesen. In der Stadt Hückelhoven werden diese Bekanntmachungen im Amtsblatt veröffentlicht.
Haben Sie Fragen zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis, setzen Sie sich bitte mit dem Wahlamt (Ordnungsamt) in Verbindung.