Die Fachämter liefern generell die fachlichen Inhalte – etwa Leistungsbeschreibungen, technische Anforderungen, etc. Bei Beschaffungen unterhalb des EU-Schwellenwertes und ab einem gewissen Auftragswert, ist die Zentrale Vergabestelle in beratender Funktion in die Entscheidungsfindung mit einzubinden, welche Form der Vergabe in jedem Einzelfall sinnvoll ist, um den Anforderungen des § 75a GO NRW gerecht zu werden.
Oberhalb des Schwellenwertes übernimmt die Zentrale Vergabestelle der Stadt Hückelhoven die Durchführung und Koordination zentraler Vergabe- und Ausschreibungsverfahren der Stadtverwaltung. Zu ihren Aufgaben zählen insbesondere die Vorbereitung, Durchführung und Dokumentation von Vergabeverfahren oberhalb des Schwellenwertes, die Bereitstellung und Veröffentlichung von Ausschreibungsunterlagen sowie die Einhaltung der formalen und rechtlichen Vorgaben des Vergaberechts. Zudem veröffentlicht die Zentrale Vergabestelle nach Abschluss eines Verfahrens oberhalb des Schwellenwertes die entsprechenden Vergabebekanntmachungen und Zuschlagsinformationen. Sie stellt sicher, dass Beschaffungen von Liefer-, Dienst- und Bauleistungen rechtssicher, transparent und unter Beachtung der geltenden vergaberechtlichen Vorschriften erfolgen.