Gut informiert

mit dem Amtsblatt aus Hückelhoven

Die Veröffentlichung im Amtsblatt ist ein zentraler Schritt im kommunalen Verwaltungsprozess. Sie stellt sicher, dass Bürgerinnen und Bürger sowie alle Beteiligten über neue Satzungen, Bebauungspläne oder andere ortsrechtliche Regelungen informiert sind. Gleichzeitig ist sie rechtlich vorgeschrieben: Ohne ordnungsgemäße Bekanntmachung können Satzungen oder Beschlüsse ihre Wirksamkeit verlieren. Das Amtsblatt darf daher nicht als bloßes Mitteilungsheft geführt werden, sondern erfüllt eine verbindliche Funktion. Für die Stadt Hückelhoven bedeutet das: Jede Veröffentlichung ist ein Beitrag zur Rechtssicherheit und zur transparenten Kommunikation mit der Bürgerschaft.

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