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Hundehaltung, Antrag auf Erlaubnisverlängerung zur Haltung eines erlaubnispflichtigen Hundes

, Für bestimmte Hunderassen sieht das Landeshundegesetz NRW eine Erlaubnispflicht vor. Dazu zählen die gefährlichen Hunde i.S.d. § 3 LHundG NRW und Hunde bestimmter Rassen i.S.d. § 10 Abs. 1 LHundG NRW. Gefährliche Hunde: American Staffordshire Terrier, Bullterrier, Pittbull Terrier, Staffordshire Bullterrier sowie Kreuzungen mit oder unter diesen Rassen oder… Read More