Für Eltern, die auf Unterstützungsleistungen angewiesen sind, ist es oft nicht leicht, ihren Kindern die gleichen Möglichkeiten in der Freizeit oder in der Schule zu bieten wie Kindern aus Familien mit höheren Einkommen. Doch haben auch bedürftige Kinder und Jugendliche einen Anspruch darauf, bei Tagesausflügen und dem gemeinsamen Mittagessen in Schule und Kita, bei Musik, Sport und Spiel in Vereinen und Gruppen mitmachen zu dürfen. Hier helfen die Bildungs- und Teilhabeleistungen des sogenannten Bildungspakets.
Leistungen für Bildung gibt es für Kinder, Jugendliche sowie für Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres (bei Sozialhilfeempfängern ohne Altersbeschränkung), die eine allgemein- oder berufsbildende Schule besuchen, keine Ausbildungsvergütung erhalten und Anspruch auf Wohngeld, Kinderzuschlag, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch II (dies sind Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld) oder Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (dies sind Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) haben.
Leistungen für die gesellschaftliche Teilhabe können Kinder und Jugendliche des o. g. Personenkreises bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beanspruchen.
Leistungen für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf werden SGB II- und SGB XII-Empfängern ohne gesonderten Antrag gewährt.
Alle weiteren Leistungen müssen beantragt werden.
Ansprechpartner:
Für Asylbewerberleistungsempfänger können die Anträge in Zimmer E.17 abgegeben werden.
Für SGBII-Leistungsempfänger ist die Nebenstelle des Jobcenters in Hückelhoven zuständig.
Für alle anderen Leistungen (Wohngeld, Kinderzuschlag, SGB XII) ist für die Entscheidung über den Antrag die Kreisverwaltung Heinsberg -Amt für Soziales-, Valkenburger Straße 45, 52525 Heinsberg zuständig. Alternativ können Leistungsbezieher des SGB XII den Antrag in Zimmer E.13 und Wohngeldempfänger in Zimmer E.25 abgeben. Die Anträge werden an die Kreisverwaltung Heinsberg weitergeleitet.