Kopfmotiv in Dienstleistung Ehefähigkeitszeugnis (EFZ)

Ehefähigkeitszeugnis (EFZ)

Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland heiraten möchten, benötigen sie in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis, das beim Standesamt ausgestellt wird, in dessen Stadt man wohnt. Bei Wohnsitz im Ausland gelten spezielle Regelungen.

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass der geplanten Eheschließung nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht.

Zur Klärung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind, laden Sie bitte zuerst unseren Fragebogen herunter. Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte per E-Mail (mit einem Scan/Foto von Ihren Ausweisen/Reisepässen) an standesamt@hueckelhoven.de.

 

 

40,00 €

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

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Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

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Ehefähigkeitszeugnis (EFZ)

Wenn deutsche Staatsangehörige im Ausland heiraten möchten, benötigen sie in vielen Ländern ein Ehefähigkeitszeugnis, das beim Standesamt ausgestellt wird, in dessen Stadt man wohnt. Bei Wohnsitz im Ausland gelten spezielle Regelungen.

Das Ehefähigkeitszeugnis bescheinigt, dass der geplanten Eheschließung nach deutschem Recht kein Ehehindernis entgegensteht.

Zur Klärung, welche Unterlagen für Sie erforderlich sind, laden Sie bitte zuerst unseren Fragebogen herunter. Den ausgefüllten Fragebogen senden Sie bitte per E-Mail (mit einem Scan/Foto von Ihren Ausweisen/Reisepässen) an standesamt@hueckelhoven.de.

 

 

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Standesamt
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Silke

Betz

2.04

02433 / 82-220
silke.betz@hueckelhoven.de

Frau

Jule

Hasse

2.05

02433 / 82-219
jule.hasse@hueckelhoven.de