Kopfmotiv in Dienstleistung Geburt

Geburt

Die Geburt eines Kindes muss vom zuständigen Standesamt beurkundet werden.

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird, unabhängig vom Wohnort der Eltern. Für die Beurkundung ist die Geburtsbescheinigung, die Erklärung zur Namensgebung und bei miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunden und die Eheurkunde vorzulegen.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so sind weitere notwendige Unterlagen vorab beim Standesamt zu erfragen.

Gebühren:

– Ausstellung einer Geburtsurkunde: 10,00 Euro
– jede weitere zeitgleich gefertigte Geburtsurkunde: 5,00 Euro
– Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld, Erziehungsgeld sind gebührenfrei.

Online Vorgang für diese Dienstleistung

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Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

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Die Geburt eines Kindes muss vom zuständigen Standesamt beurkundet werden.

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren wird, unabhängig vom Wohnort der Eltern. Für die Beurkundung ist die Geburtsbescheinigung, die Erklärung zur Namensgebung und bei miteinander verheirateten Eltern die Geburtsurkunden und die Eheurkunde vorzulegen.

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so sind weitere notwendige Unterlagen vorab beim Standesamt zu erfragen.

Gebühren:

– Ausstellung einer Geburtsurkunde: 10,00 Euro
– jede weitere zeitgleich gefertigte Geburtsurkunde: 5,00 Euro
– Urkunden für Krankenkasse, Kindergeld, Erziehungsgeld sind gebührenfrei.

Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven

Frau

Silke

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2.04

02433 / 82-220
silke.betz@hueckelhoven.de

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