Kopfmotiv in Dienstleistung Sozialhilfe

Sozialhilfe

Sozialhilfe

Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und Anspruch auf Unterstützung haben, sollen ein Leben führen können, das der Würde des Menschen entspricht. Das ist Aufgabe der Sozialhilfe. Diese unterstützt dabei, den Lebensunterhalt aufzubringen und deckt das sozial-kulturelle Existenzminimum ab. Ziel ist dabei, dass diese Unterstützung so weit wie möglich dazu befähigt, unabhängig von ihr zu leben. Daran haben auch die Empfänger*innen von Sozialhilfe nach ihren Kräften mitzuwirken.

Sozialhilfeleistungen bei der Stadt Hückelhoven umfasst zum einen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII und zum anderen die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII:

Hilfe zum Lebensunterhalt

Sie haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn

  • Sie sich tatsächlich in Hückelhoven aufhalten,
  • Sie voraussichtlich länger als 6 Monate nicht in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit von täglich mindestens drei Stunden nachzugehen,
  • Sie noch nicht im gesetzlichen Rentenalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII sind,
  • Sie das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, aber eine ausländische Altersrente beziehen,
  • Sie unter 15 Jahre alt sind und nicht mit Ihren leiblichen Eltern beziehungsweise einem Elternteil zusammenleben,
  • Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel aus Einkommen oder Vermögen, sicherstellen können,
  • Sie keine oder nicht ausreichende Ansprüche auf andere Sozialleistungen haben, wie Kindergeld, Wohngeld, Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und mit mindestens einer Person, die Anspruch auf Bürgergeld hat, in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, steht Ihnen eventuell ebenfalls Bürgergeld zu. Bitte wenden Sie sich zur Überprüfung an das Jobcenter.

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sie haben einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn Sie

  • die Altersgrenze gem. § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
  • Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
  • der gewöhnliche Aufenthalt in Hückelhoven
  • Leistungsberechtigt sind auch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder im Arbeitsbereich tätig sind.

 

Unterschied zum Bürgergeld

Sind Sie Leistungssuchende*r im Alter zwischen 15 und dem gesetzlichen Rentenalter und in der Lage, einer Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich nachzugehen, könnten Sie Anrecht auf Bürgergeld haben. Bürgergeld können Sie über das Jobcenter beantragen.

 

Gerne können Sie sich hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen und der Antragsstellung auf eine o. g. Hilfe persönlich (vorherige Terminabsprache nicht erforderlich) oder telefonisch während der Öffnungszeiten beraten lassen.

Welche Unterlagen zur Überprüfung Ihres Antrags benötigt werden, können Sie der Checkliste entnehmen, die Sie unter „Anlagen“ ansehen bzw. herunterladen können.

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort zur Autorisierung auch Ihren Ausweis verwenden.

Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen Sie dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

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Menschen, die nicht erwerbsfähig sind und Anspruch auf Unterstützung haben, sollen ein Leben führen können, das der Würde des Menschen entspricht. Das ist Aufgabe der Sozialhilfe. Diese unterstützt dabei, den Lebensunterhalt aufzubringen und deckt das sozial-kulturelle Existenzminimum ab. Ziel ist dabei, dass diese Unterstützung so weit wie möglich dazu befähigt, unabhängig von ihr zu leben. Daran haben auch die Empfänger*innen von Sozialhilfe nach ihren Kräften mitzuwirken.

Sozialhilfeleistungen bei der Stadt Hückelhoven umfasst zum einen die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem 4. Kapitel des SGB XII und zum anderen die Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel des SGB XII:

Hilfe zum Lebensunterhalt

Sie haben Anspruch auf Hilfe zum Lebensunterhalt, wenn

  • Sie sich tatsächlich in Hückelhoven aufhalten,
  • Sie voraussichtlich länger als 6 Monate nicht in der Lage sind, einer Erwerbstätigkeit von täglich mindestens drei Stunden nachzugehen,
  • Sie noch nicht im gesetzlichen Rentenalter nach § 41 Absatz 2 SGB XII sind,
  • Sie das gesetzliche Rentenalter noch nicht erreicht haben, aber eine ausländische Altersrente beziehen,
  • Sie unter 15 Jahre alt sind und nicht mit Ihren leiblichen Eltern beziehungsweise einem Elternteil zusammenleben,
  • Sie Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln, wie zum Beispiel aus Einkommen oder Vermögen, sicherstellen können,
  • Sie keine oder nicht ausreichende Ansprüche auf andere Sozialleistungen haben, wie Kindergeld, Wohngeld, Rente, Arbeitslosengeld, Krankengeld oder Elterngeld.

Bitte beachten Sie: Wenn Sie die oben genannten Voraussetzungen erfüllen und mit mindestens einer Person, die Anspruch auf Bürgergeld hat, in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben, steht Ihnen eventuell ebenfalls Bürgergeld zu. Bitte wenden Sie sich zur Überprüfung an das Jobcenter.

 

Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Sie haben einen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, wenn Sie

  • die Altersgrenze gem. § 41 Abs. 2 SGB XII erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind
  • Ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenen Mitteln wie zum Beispiel Einkommen und Vermögen sicherstellen können.
  • der gewöhnliche Aufenthalt in Hückelhoven
  • Leistungsberechtigt sind auch Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet haben, wenn sie in einer Werkstatt für behinderte Menschen das Eingangsverfahren und den Berufsbildungsbereich durchlaufen oder im Arbeitsbereich tätig sind.

 

Unterschied zum Bürgergeld

Sind Sie Leistungssuchende*r im Alter zwischen 15 und dem gesetzlichen Rentenalter und in der Lage, einer Erwerbstätigkeit von mindestens drei Stunden täglich nachzugehen, könnten Sie Anrecht auf Bürgergeld haben. Bürgergeld können Sie über das Jobcenter beantragen.

 

Gerne können Sie sich hinsichtlich der Anspruchsvoraussetzungen und der Antragsstellung auf eine o. g. Hilfe persönlich (vorherige Terminabsprache nicht erforderlich) oder telefonisch während der Öffnungszeiten beraten lassen.

Welche Unterlagen zur Überprüfung Ihres Antrags benötigt werden, können Sie der Checkliste entnehmen, die Sie unter „Anlagen“ ansehen bzw. herunterladen können.

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Sozialamt - Sozialhilfe
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven
02433 82-257
sgb12@hueckelhoven.de

Frau

Daniela

Böhnke

E.13

02433 82-257
sgb12@hueckelhoven.de

Herr

Christian

Rapp

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