Koordination aller privatrechtlicher Aufgaben, die im Zusammenhang mit dem Ankauf, Verkauf, Tausch und der Unterhaltung unbebauter städtischer Grundstücken stehen, die nicht der öffentlichen Nutzung gewidmet sind. Hierzu gehören insbesondere auch die Bereitstellung bzw. der Verkauf von Grundstücken, die für eine bauliche Entwicklung (Wohnbau) vorgesehen sind, sowie der Abschluss von Gestattungen und Pachtverträgen über die Nutzung von städtischen Grundstücksflächen.