Kopfmotiv in Dienstleistung Selbstbestimmungsgesetz, Änderung Geschlecht und Vorname(n)

Selbstbestimmungsgesetz, Änderung Geschlecht und Vorname(n)

Der Bundestag hat das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, dass die Änderung des Geschlechtseintrags und des/der Vornamen/s ermöglicht.

Das Gesetz tritt zum 01.11.2024 in Kraft.

Zunächst muss eine Anmeldung der Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrag und des/der Vornamen/s erfolgen. Dies ist seit dem 01.08.2024 nach persönlicher Vorsprache (mit vorheriger Terminabsprache) im Standesamt oder als schriftliche Anmeldung mit dem nebenstehenden Formular möglich.

Frühestens 3 Monate bis maximal 6 Monate nach Eingang der Anmeldung beim Standesamt kann die Abgabe der eigentlichen Erklärung erfolgen. Diese Erklärung kann nur persönlich beim selben Standesamt abgegeben werden, bei dem auch die Anmeldung der Erklärung erfolgte.

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Anmeldung

Der Bundestag hat das Selbstbestimmungsgesetz verabschiedet, dass die Änderung des Geschlechtseintrags und des/der Vornamen/s ermöglicht.

Das Gesetz tritt zum 01.11.2024 in Kraft.

Zunächst muss eine Anmeldung der Erklärung über die Änderung des Geschlechtseintrag und des/der Vornamen/s erfolgen. Dies ist seit dem 01.08.2024 nach persönlicher Vorsprache (mit vorheriger Terminabsprache) im Standesamt oder als schriftliche Anmeldung mit dem nebenstehenden Formular möglich.

Frühestens 3 Monate bis maximal 6 Monate nach Eingang der Anmeldung beim Standesamt kann die Abgabe der eigentlichen Erklärung erfolgen. Diese Erklärung kann nur persönlich beim selben Standesamt abgegeben werden, bei dem auch die Anmeldung der Erklärung erfolgte.

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