Kopfmotiv in Dienstleistung Sterbefall

Sterbefall

Der Sterbefall muss vom zuständigen Standesamt beurkundet werden.

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Neben der Todesbescheinigung des Arztes sind je nach Personenstand (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden) verschiedene Unterlagen vorzulegen.

Informationen dazu erhalten Sie beim Standesamt oder vom Bestatter.

 

Ausstellung einer Sterbeurkunde / Sterberegister: 10,- €, jede weitere zeitgleich gefertigte Urkunde: 5,- €

Urkunden für Krankenkasse, Rentenversicherung und die Bestattung sind gebührenfrei.

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

Jetzt Online Vorgang beginnen

Der Sterbefall muss vom zuständigen Standesamt beurkundet werden.

Zuständig ist das Standesamt, in dessen Bezirk der Sterbefall eingetreten ist. Neben der Todesbescheinigung des Arztes sind je nach Personenstand (ledig, verheiratet, verwitwet, geschieden) verschiedene Unterlagen vorzulegen.

Informationen dazu erhalten Sie beim Standesamt oder vom Bestatter.

 

Ausstellung einer Sterbeurkunde / Sterberegister: 10,- €, jede weitere zeitgleich gefertigte Urkunde: 5,- €

Urkunden für Krankenkasse, Rentenversicherung und die Bestattung sind gebührenfrei.

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Silke

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02433 / 82-220
silke.betz@hueckelhoven.de

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