Die Vaterschaftsanerkennung ist eine öffentlich beurkundete Erklärung, durch die der biologische Vater zum rechtlichen Vater wird.
Sie kann bei jedem Standesamt, Jugendamt oder Notar anerkannt werden.
Die Erklärung zum gemeinsamen Sorgerecht ist nur beim Jugendamt möglich.
Zur Vaterschaftsanerkennung müssen beide Elternteile anwesend sind.
Sollte einer der Beteiligten kein deutsch sprechen oder verstehen, müssen Sie selber einen Dolmetscher organisieren. Dieser darf weder mit der Mutter noch dem Vater des anzuerkennenden Kindes verwandt sein und muss durch eine eidesstattliche Versicherung die rechtmäßige Übersetzung erklären.
Bitte wenden Sie sich, je nach Anliegen, an eine der unten genannten Ansprechpartner/innen.
Ansprechpartner Vaterschaftsanerkennung: Silke Beetz und Jule Hasse
Ansprechpartner Vaterschaftsanerkennung und/oder Sorgerechtserklärung: Julia Leß, Corinna Molsich und Meike Mülfarth
Ansprechpartner/innen:
Tel.: 02433 / 82-220
Tel.: 02433 / 82-219
Tel.: 02433 / 82-467
Tel.: 02433 / 82-407
zugehöriges Amt:
Verwaltungsgebäude
Rathausplatz
41836 Hückelhoven
Tel.: 02433 – 820
E-Mail: standesamt@hueckelhoven.de
Online Vorgang für diese Dienstleistung
Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.
Mehr Informationenund Anmeldung
Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.