Kopfmotiv in Dienstleistung Wohngeld

Wohngeld

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Unterkunft. Es gibt zwei Formen:
Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzen. Dabei richtet sich die Höhe des Wohngeldes nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

Einen Erstantrag für den Mietzuschuss  bzw. den Erstantrag für den Lastenzuschuss finden Sie online unter den Links in der rechten Spalte.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Bürgergeld, Leistungen nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG-Leistungen zustehen.

Ein unverbindlicher Wohngeldproberechner steht auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW unter folgender Webadresse zur Verfügung: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/

Im Frontoffice, das als Informations- und Beratungsstelle der Bürger für die Sachgebiete Wohngeld und Wohnbauförderung im Altbau des Rathauses, Erdgeschoss, Sozialamt, Zimmer E.25 eingerichtet wurde, erhalten Sie Ihre Antragsunterlagen, können diese ausgefüllt wieder einreichen und werden selbstverständlich beraten.

 

Online Vorgang für diese Dienstleistung

Sie können sich mit dem BundID Konto anmelden und dort auch Ihren Ausweis verwenden zur Autorisierung.

Anmeldung

Alternativ können Sie den Vorgang sofort starten und Ihre persönlichen Daten manuell eingeben. Ggf. müssen dazu weitere Daten zur persönlichen Identifikation nachreichen.

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Wohngeld

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Unterkunft. Es gibt zwei Formen:
Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzen. Dabei richtet sich die Höhe des Wohngeldes nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.

Einen Erstantrag für den Mietzuschuss  bzw. den Erstantrag für den Lastenzuschuss finden Sie online unter den Links in der rechten Spalte.

Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Bürgergeld, Leistungen nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG-Leistungen zustehen.

Ein unverbindlicher Wohngeldproberechner steht auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW unter folgender Webadresse zur Verfügung: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/

Im Frontoffice, das als Informations- und Beratungsstelle der Bürger für die Sachgebiete Wohngeld und Wohnbauförderung im Altbau des Rathauses, Erdgeschoss, Sozialamt, Zimmer E.25 eingerichtet wurde, erhalten Sie Ihre Antragsunterlagen, können diese ausgefüllt wieder einreichen und werden selbstverständlich beraten.

 

https://
Sozialamt - Sachgebiet Wohnen
Rathausplatz 1 41836 Hückelhoven
02433 / 82-655
wohngeldstelle@hueckelhoven.de

Frau

Sonja

Ackermann

E.25

02433 / 82-655
wohngeldstelle@hueckelhoven.de

Frau

Laura

Engels

E.25

02433 / 82-655
wohngeldstelle@hueckelhoven.de

Frau

Silke

Otrzonsek

E.24

02433 / 82-655
wohngeldstelle@hueckelhoven.de

Frau

Anastasia

Schlösser

E.25

02433 / 82-655
wohngeldstelle@hueckelhoven.de

Herr

Daniel

Zeiser

E.25

02433 / 82-655
wohngeldstelle@hueckelhoven.de