Das Wohngeld ist ein Zuschuss zu den Kosten für Ihre Unterkunft. Es gibt zwei Formen:
Wohngeld als Mietzuschuss, sofern Sie eine Wohnung oder ein Zimmer zur Miete bewohnen, oder als Lastenzuschuss, wenn Sie ein Eigenheim oder eine Eigentumswohnung besitzen. Dabei richtet sich die Höhe des Wohngeldes nach der Anzahl der Haushaltsmitglieder, dem anrechenbaren monatlichen Gesamteinkommen und der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung.
Einen Erstantrag für den Mietzuschuss bzw. den Erstantrag für den Lastenzuschuss finden Sie online unter den Links in der rechten Spalte.
Vom Wohngeld ausgeschlossen sind Empfänger von Bürgergeld, Leistungen nach dem SGB XII und Asylbewerberleistungen sowie Auszubildende oder Studierende, denen dem Grunde nach Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) oder BAFöG-Leistungen zustehen.
Ein unverbindlicher Wohngeldproberechner steht auf der Internetseite des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes NRW unter folgender Webadresse zur Verfügung: https://www.wohngeldrechner.nrw.de/
Im Frontoffice, das als Informations- und Beratungsstelle der Bürger für die Sachgebiete Wohngeld und Wohnbauförderung im Altbau des Rathauses, Erdgeschoss, Sozialamt, Zimmer E.25 eingerichtet wurde, erhalten Sie Ihre Antragsunterlagen, können diese ausgefüllt wieder einreichen und werden selbstverständlich beraten.