Bauleitplanung
hier: Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen
Während der Veröffentlichungsfrist im Internet können die folgenden Bauleitpläne, einschließlich der Begründung und der nach Einschätzungen der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Montag, den 03.03.2025 bis
einschließlich Freitag, den 14.03.2025
im Internet unter http://www.o-sp.de/hueckelhoven/
eingesehen werden.
Ergänzend dazu liegen alle o.a. Informationen im Rathaus der Stadt Hückelhoven, Amt für Stadtplanung und Liegenschaften (Fachbereich Stadtplanung), Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Zimmer 3.10 während folgender Zeiten öffentlich aus:
montags bis freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr,
montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr.
Bebauungsplan 2-232-0, Baal, Freiflächenphotovoltaikanlage Baal Nord-Ost
Die RWE plant auf den verfahrensgegenständlichen Flächen eine Freiflächenphotovoltaikanlage zu errichten. Die Anlage soll auf einer Nettofläche von 33 ha errichtet werden und rund 30 GWh jährliche Stromproduktion erzeugen.
- Änderung des Flächennutzungsplanes, Baal, Freiflächenphotovoltaikanlage Baal Nord-Ost
Zur Schaffung des notwendigen Planungsrechts für die Freiflächenphotovoltaikanlage muss im ersten Schritt der Bauleitplanung die Darstellung des Flächennutzungsplans von „Fläche für die Landwirtschaft“ in „Sonderbaufläche Erneuerbare Energien“ geändert werden. Das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplans wird parallel zum Bebauungsplan 2-232-0 durchgeführt.
Bebauungsplan 1-235-0, Hückelhoven, Evertzbruch
Ein Investor plant auf innerhalb des Plangebietes ein kleines Wohngebiet zu entwickeln. Es sollen Einzel- und/oder Doppelhäuser entstehen.
Bebauungsplan 7-229-0, Kleingladbach, Schellbergstraße
Im Plangebiet soll ein kleines Wohngebiet für Ein- und Zweifamilienhäuser entstehen. Das Areal befindet sich in nörd-östlicher Ortsrandlage von Kleingladbach.