Stadt Hückelhoven

Aus dem Rathaus

Beteiligung der Öffentlichkeit zur Bauleitplanung

Beteiligung der Öffentlichkeit zur Bauleitplanung (Offenlage);

hier: Flächennutzungsplan

Bei der Stadt Hückelhoven wird in der Zeit von

Montag, den 17.07.2023 bis einschließlich Donnerstag, den 17.08.2023

im Rathaus, Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Amt für Stadtplanung und Liegenschaften (Fachbereich Stadtplanung), Zimmer 3.10

jeweils

montags bis freitags                    von        08.00 – 12.30 Uhr,

montags bis mittwochs               von        14.00 – 16.00 Uhr,

donnerstags                                  von        14.00 – 17.30 Uhr

folgender Bauleitplan mit dazugehöriger Begründung öffentlich ausgelegt:

48. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Hückelhoven, in Hückelhoven, Einzelhandel Am Parkhof

Die innerstädtischen Sportplatzflächen sollen überplant und planungsrechtlich vorbereitet werden, um weitere Einzelhandelsbetriebe anzusiedeln zu können.

Zur Schaffung des Planungsrechtes ist im ersten Schritt die Änderung des Flächennutzungsplanes von „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ in ein „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einkaufszentren, Fitnesscenter und Hotels“ zu ändern.

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Bauleitplanung;

hier: Bebauungsplan

Bei der Stadt Hückelhoven wird in der Zeit von

Montag, den 17.07.2023 bis einschließlich Freitag, den 28.07.2023

im Rathaus, Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Amt für Stadtplanung und Liegenschaften (Fachbereich Stadtplanung), Zimmer 3.10

jeweils

montags bis freitags                    von        08.00 – 12.30 Uhr,

montags bis mittwochs               von        14.00 – 16.00 Uhr,

donnerstags                                  von        14.00 – 17.30 Uhr

folgender Bauleitplan mit dazugehöriger Begründung öffentlich ausgelegt:

Bebauungsplan 1-199-0, Hückelhoven, Einzelhandel Am Parkhof

Nach Schaffung des Baurechts für verschiedene Fachmärkte auf den ehemaligen innerstädtischen Flächen der Zeche Sophia-Jacoba, sollen nun die innerstädtischen Sportplatzflächen überplant und planungsrechtlich vorbereitet werden, um weiteren Einzelhandel ansiedeln zu können.

Hierzu wird in einem parallellaufenden Verfahren der Flächennutzungsplan von „Grünfläche mit der Zweckbestimmung Sportplatz“ in „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Einzelhandelszentren, Fitnesscenter, Hotels“ geändert.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass die Ansiedlung weitere Einzelhandelsnutzungen die Attraktivität Hückelhovens als Einzelhandelsstandort weiter steigern und auch die Innenstadt zusätzlich beleben wird.