Stadt Hückelhoven

Aus dem Rathaus

Beteiligung der Öffentlichkeit zur Bauleitplanung (Offenlage)

Bei der Stadt Hückelhoven werden in der Zeit von

Montag, den 20.11.2023 bis einschließlich Mittwoch, den 20.12.2023

im Rathaus, Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Amt für Stadtplanung und Liegenschaften (Fachbereich Stadtplanung), Zimmer 3.10

jeweils

 

montags bis freitags       von       08.00 – 12.30 Uhr,

montags bis mittwochs von       14.00 – 16.00 Uhr,

donnerstags                       von       14.00 – 17.30 Uhr

 

folgende Bauleitpläne mit dazugehöriger Begründung öffentlich ausgelegt:

 

Bebauungsplan 1-199-0 Einzelhandel Am Parkhof;

 Nach Schaffung des Baurechts für verschiedene Fachmärkte auf den ehemaligen innerstädtischen Flächen der Zeche Sophia-Jacoba, sollen nun die innerstädtischen Sportplatzflächen überplant und planungsrechtlich vorbereitet werden, um weiteren Einzelhandel ansiedeln zu können.

 

 Bebauungsplan 2-226-0, Baal, Freiflächenphotovoltaikanlage und 59. Änderung des Flächennutzungsplanes, Baal, Freiflächenphotovoltaikanlage;

Der Investor plant auf den verfahrensgegenständlichen Flächen südlich der Ortslage Baal, direkt an der B57 gelegen, eine Freiflächenphotovoltaikanlage. Durch die Freiflächenphotovoltaikanlage wird die regenerative Energieerzeugung gestärkt und die lokale CO2-Bilanz dauerhaft verbessert. Damit wird ein wichtiger Beitrag zum Klimaschutz geleistet. Regenerative Energien, darunter auch die Sonnenenergie, stellen eine günstige Alternative zu den allmählich schwindenden Reserven fossiler Brennstoffe dar.

Um das entsprechende Planungsrecht über einen Bebauungsplan herstellen zu können, muss im Vorfeld der Flächennutzungsplan entsprechend geändert werden. Dieses Flächennutzungsplanänderungsverfahren wird im Parallelverfahren durchgeführt.

 

Bebauungsplan 1-117-1/B, Umgehung Ratheim und Millich; L117 (TA Myhler Straße bis Buscher Straße);

Der seit dem 20.07.2007 rechtskräftige Bebauungsplan 1-117-0/B Umgehung Ratheim und Millich; L117n (TA Myhler Straße bis Buscher Straße) setzt eine private Grünfläche fest. Diese Fläche befindet sich heute im Eigentum der Stadt. Die Lage der Fläche, zwischen der im Bau befindlichen L177n und diversen teilweise gewerblich genutzten Privatgrundstücken an der Ernst- Reuter-Straße, ermöglichen der Stadt Hückelhoven als Eigentümerin keinen direkten Zugang zur Fläche, sodass die Pflege sowie die Verkehrssicherung nicht dauerhaft gewährleistet werden kann. Um weiteren anliegenden Grundstückseigentümern mit ihren gewerblichen Nutzungen die Chance zu bieten, diese Fläche nutzen zu können, soll die entsprechende Grünfläche in eine Mischgebietsfläche ohne überbaubare Fläche festgesetzt werden.

Da es sich um die erste Änderung des Bebauungsplanes 1-117-0/B, Umgehung Ratheim und Millich; L117n (TA Myhler Straße bis Buscher Straße) handelt, trägt Dieser die Nummer 1-117-1/B. Der „Bebauungsplan „1-117-1/B, Umgehung Ratheim und Millich; L117n (TA Myhler Straße bis Buscher Straße)“ wird in einem beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB ohne Durchführung einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt.