Erfolgreiche Förderprogramme gehen weiter
Die Stadt Hückelhoven setzt die erfolgreiche Förderung von Dach- und Fassadenbegrünung, der Entsiegelung und Begrünung der Vorgärten, sowie die Förderung von Balkonkraftwerken weiter fort.
Seit 2023 fördert die Stadt Hückelhoven Dach- und Fassadenbegrünung sowie die Entsiegelung und Begrünung des Vorgartens. Die Stadt sieht in Gründächern und Fassadenbegrünung einen enorm wichtigen Beitrag für den Klimaschutz und die Lebensqualität für alle Bürgerinnen und Bürger. Begrünung von ungenutzten Flächen führt zu einer Verbesserung des Stadtklimas, vor allem bei längeren Hitzeperioden, wie in den letzten Jahren, ein enormer Vorteil sein. Begrünte Dächer und Fassaden können als Zwischenspeicher von Regenwasser dienen und bieten einen wichtigen Beitrag zum Erhalt der Artenvielfalt. Außerdem können Pflanzen schädliche Emissionen binden, hierdurch entsteht eine Verbesserung der Luftqualität.
Ein Gründach wird mit 25 Euro pro Quadratmeter, ab einer Mindestgröße von 5 Quadratmetern, gefördert. Bei der Fassadenbegrünung ist eine Mindestgröße von 3 Quadratmetern notwendig. Die Fassadenbegrünung wird mit 15 Euro pro Quadratmeter gefördert. Zusätzlich wird auch die Entsiegelung von Vorgärten gefördert. Hierbei sollen bepflanzte Grünflächen entstehen. Die begrünte Fläche muss mindestens 5 Quadratmeter groß sein. Vorgartenbegrünung wird mit 25 Euro je Quadratmeter bezuschusst. Die maximale Förderhöhe liegt bei 1.500 Euro je Maßnahme. Seit 2024 werden auch sogenannte Balkonkraftwerke (steckerfertige Photovoltaikanlagen) gefördert. Hierbei werden Balkonkraftwerke mit einer Leistung bis zu 800 Watt mit 150 Euro je Anlage gefördert.
Weitere Informationen zum Förderprogramm erhalten Sie unter www.hueckelhoven.de/klimaschutz
Fragen zu den Themen beantwortet gerne der Klimaschutzmanager der Stadt Hückelhoven, Alexander Kurth, Tel.: 02433/82303 oder E-Mail: alexander.kurth@hueckelhoven.de