Stadt Hückelhoven

Aus dem Rathaus

Flächennutzungspläne + Bebauungspläne

hier: Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen

 

Während der Veröffentlichungsfrist im Internet können die folgenden Bauleitpläne, einschließlich der Begründung gem. § 3 Abs. 1 BauGB in der Zeit von

 

                                       Dienstag, den 22.04.2025 bis

                               einschließlich Mittwoch, den 07.05.2025

 

im Internet unter http://www.o-sp.de/hueckelhoven/

 

eingesehen werden.

 

Ergänzend dazu liegen alle o.g. Informationen im Rathaus der Stadt Hückelhoven, Amt für Stadtplanung und Liegenschaften (Fachbereich Stadtplanung), Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Zimmer 3.10 während folgender Zeiten öffentlich aus:

 

montags bis freitags                  von 08.00 bis 12.30 Uhr,

montags bis mittwochs    von 14.00 bis 16.00 Uhr,

donnerstags                   von 14.00 bis 17.30 Uhr.

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Altmyhl, Grünraumvernetzung

und Bebauungsplan 6.1-238-0, Altmyhl, Grünraumvernetzung

 

Es wird über geplante Aufforstungsmaßnahmen am östlichen Fuß der Altmyhler Halde informiert. Ziel ist es, die bestehenden Waldflächen besser zu vernetzen, den Biotopverbund zu stärken und klimatische Vorteile wie die Bildung einer Kälteinsel zu fördern. Die Aufforstung erfolgt auf wenig ertragreichen Böden und stellt zugleich eine sinnvolle Kompensationsmaßnahme dar. Die Auswahl der Baumarten wird in Abstimmung mit den zuständigen Naturschutzbehörden getroffen.

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Altmyhl, Solarpark Altmyhler Halde

und Bebauungsplan 6.1-231-0, Altmyhl Solarpark Altmyhler Halde

 

Die SUNfarming West GmbH beabsichtigt die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage mit Doppelnutzungskonzept (Agri-Solaranlage) auf einer ca. 9,9 ha großen Teilfläche der Altmyhler Halde. Dies bedeutet, dass die Flächen unter und zwischen den Glas-Glas-Photovoltaikmodulen durch Pflanzenanbau in Kombination mit Tierhaltung landwirtschaftlich genutzt werden können.

 

Bebauungsplan 5-236-0, Hilfarth, Himmericher Weg / Erlenstraße

 

Auf einer Brachfläche in westlicher Randlage des Ortsteils Hilfarth plant ein Investor den Bau von zwei Mehrfamilienhäusern. Hierdurch soll und kann die Nachfrage nach Wohnungen im Stadtgebiet verbessert werden. Insgesamt sollen 24 Wohnungen entstehen.

 

Bebauungsplan 1-234-0, Hückelhoven, Evertzbruch / Am Lieberg

 

Der ursprüngliche Bebauungsplan 1-205-0 für das Gebiet „Evertzbruch“ wurde überarbeitet und in zwei neue Verfahren aufgeteilt. Grund hierfür waren Anregungen aus der Bürgerbeteiligung sowie ein geändertes Investoreninteresse. Der nördliche Bereich wird nun als Bebauungsplan 1-235-0 weitergeführt, der südliche unter der Bezeichnung 1-234-0, „Evertzbruch / Am Lieberg“. Geplant ist eine Wohnbebauung mit Einzel- und Doppelhäusern mit maximal zwei Vollgeschossen. Aufgrund der Lage am Ortsrand wird der südliche Bereich als dörfliches Wohngebiet (§ 5a BauNVO) ausgewiesen. Die Erschließung erfolgt über die Straßen Evertzbruch und Am Lieberg.