Stadt Hückelhoven

Aus dem Rathaus

Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit zur Bauleitplanung; hier: Bebauungspläne und Flächennutzungsplanänderungen

Bei der Stadt Hückelhoven werden in der Zeit von

Montag, den 19.02.2024 bis einschließlich Freitag, den 01.03.2024

im Rathaus, Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Amt für Stadtplanung und Liegenschaften (Fachbereich Stadtplanung), Zimmer 3.10

 

jeweils

 

montags bis freitags       von       08.00 – 12.30 Uhr,

montags bis mittwochs von       14.00 – 16.00 Uhr,

donnerstags                       von       14.00 – 17.30 Uhr

 

folgende Bauleitpläne mit dazugehöriger Begründung öffentlich ausgelegt:

 

 

Bebauungsplan 8-218-0, Schaufenberg, Bonifatiusweg

 

Die städtischen Grundstücke 336 und 436 sollen als Siedlungsgebiet für die neue Wohnform „Tiny-Häuser“ entwickelt werden. Der Bebauungsplanentwurf sieht maximal 11 Tiny-Haus Grundstücke vor. Die Größen der Grundstücke variieren zwischen 200-300 m². Durch eine Hauptzuwegung vom Bonifatiusweg aus, soll das Plangebiet erschlossen werden.

 

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Schaufenberg, Bonifatiusweg

 

Zur Schaffung des notwendigen Planungsrechts für die Tiny-Haus-Siedlung muss im ersten Schritt der Bauleitplanung die Darstellung des Flächennutzungsplanes von „Gemischte Baufläche“ in „Wohnbaufläche“ geändert werden.

 

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Baal, Gewerbegebiet, Krefelder Straße

 

Die Stadt Hückelhoven besitzt aktuell keine wesentlichen gewerblichen Potenzialflächen. Um auch zukünftig wettbewerbsfähig zu sein und kleinflächige Gewerbegrundstücke vermarkten zu können, soll ein kleines Gewerbegebiet an der B57 im Norden der Ortslage Baal entwickelt werden.

 

 

  1. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kleingladbach, Schellbergstraße

 

Die privaten Grundstücksflächen, welche nicht landwirtschaftlich, sondern privat als Gartenfläche bzw. privater Reitplatz genutzt werden, sollen zukünftig mit Wohngebäuden bebaut werden. In dem Areal nördlich der Schellbergstraße ist eine kleinflächige Erweiterung der vorhandenen Wohnbaufläche als städtebauliche Arrondierung sinnvoll.