Hinweise zum Besuch des Rathauses
In Zusammenhang mit der Bewältigung der Corona-Pandemie bittet die Stadtverwaltung darum, von persönlichen Besuchen des Rathauses abzusehen, wenn die Angelegenheit auch per E-Mail oder telefonisch erledigt werden kann.
Sollte ein Besuch des Rathauses trotzdem notwendig sein, so wird auf die Maskenpflicht und die Einhaltung der 3-G Regel hingewiesen.
Eine Vorsprache in Quarantäne Angelegenheiten ist nicht möglich.