Jugendschöffen für die Jahre 2019 bis 2023 gesucht
Der Präsident des Landgerichts Mönchengladbach hat die Stadt Hückelhoven aufgefordert, für die Jugendkammern und das gemeinschaftliche Jugendschöffengericht beim Landgericht Mönchengladbach insgesamt 8 Hauptschöffinnen/Hauptschöffen für die Amtszeit 2019 bis 2023 vorzuschlagen. Zuständig für die Aufstellung der Vorschlagsliste ist der Jugendhilfeausschuss der Stadt Hückelhoven.
Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die im Stadtgebiet Hückelhoven wohnen und am 01.01.2019 mindestens 25 und höchstens 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöffen gewählt werden.
Schöffen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d. h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen können. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die ehrenamtlichen Richter müssen Beweise würdigen, d. h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen wie in der Anklage behauptet ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugenaussagen, Gutachten oder Urkunden ableiten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöffe mitbringen muss, kann aus beruflicher Erfahrung und/oder gesellschaftlichem Engagement resultieren. Dabei steht nicht der berufliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöffen in Jugendstrafsachen sollen in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit.
Interessentinnen und Interessenten, die diese Voraussetzungen erfüllen und bereit sind, die für die Wahrnehmung dieses Amtes erforderliche Zeit (ca. 10 – 12 Sitzungen/Jahr) aufzuwenden, können sich bis zum
16. Februar 2018
beim Jugendamt der Stadt Hückelhoven, Rathausplatz 1, 41836 Hückelhoven, bewerben. Ein Bewerbungsformular finden Sie unten oder es kann über das Vorzimmer des Jugendamtes bei Frau Heuser, Zimmer 1.27, Tel. 82 401, angefordert werden.