Stadt Hückelhoven

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Lärmaktionsplan Hückelhoven

Gemäß der Richtlinie 2002/49/EG des Europäischen Parlamentes i.V.m. § 47d des Bundesimmissionsschutzgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.09.2002, zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11.08.2009 wurden die zuständigen Behörden verpflichtet, Lärmaktionspläne aufzustellen, welche sich mit den Verkehrsproblemen und Lärmauswirkungen befassen.
In einer ersten Betrachtungsstufe, wurden Straßen mit einer Belastung von mehr als sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr untersucht. Nach FortschreLärmaktionsplan_2016_Bildibung des Lärmaktionsplans (Stufe II) wurden auch die Straßen in die Betrachtung einbezogen, die ein Verkehrsaufkommen von mehr als drei Millionen Fahrzeugen jährlich aufweisen. Der Lärmaktionsplan der Stufe II sowie die einzelnen Maßnahmenvorschläge für die entsprechenden Konfliktabschnitte wurden vom Rat der Stadt Hückelhoven am 14.12.2016 beschlossen.
Im Rahmen einer weiteren notwendigen dritten Stufe der Lärmaktionsplanung (Stufe III) – gemäß Richtlinie 2002/49/EG – wurde für das Gebiet der Stadt Hückelhoven der im Jahr 2016 aufgestellte Lärmaktionsplan für die Hauptlärmquellen fortgeschrieben. Hierzu wurde entsprechend den Vorgaben des Anhangs V der Richtlinie 2002/49/EG der Lärmaktionsplan aktualisiert und Maßnahmenvorschläge in Form von Teilaktionsplänen für die betroffenen Straßenabschnitte zum Teil neu erarbeitet.
Diese vom Büro für Stadt- und Verkehrsplanung Dr. Ing. Reinhold Baier GmbH (BSV) durchgeführte Fortschreibung des Lärmaktionsplanes (Stufe III), welcher für eine Beteiligung der Öffentlichkeit vom 23.04.2019 bis einschließlich 24.05.2019 öffentlich auslag, wurde am 03.07.2019 vom Rat der Stadt Hückelhoven beschlossen.

 

 

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