NRW beschließt weitreichendes Kontaktverbot
Die Landesregierung beschließt ein weitreichendes Kontaktverbot und weitere Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Virus-Pandemie.
Lesen Sie hier die Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (CoronaSchVO) vom 22. März 2020: