Stadt Hückelhoven

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NRW Corona Schutzverordnung ab 02. November

Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2
(Coronaschutzverordnung – CoronaSchVO)

In der ab dem 02. November 2020 gültigen Fassung:

§ 1 Allgemeine Grundsätze
(1) Zur Fortsetzung der Bekämpfung der SARS-CoV-2-Pandemie und insbesondere zur Gewährleistung ausreichender medizinischer Versorgungskapazitäten werden mit dieser Verordnung Maßnahmen angeordnet, die die Infektionsgefahren wirksam und zielgerichtet begrenzen und Infektionswege nachvollziehbar machen.
(2) Jede in die Grundregeln des Infektionsschutzes einsichtsfähige Person ist verpflichtet, sich so zu verhalten, dass sie sich und andere keinen vermeidbaren Infektionsgefahren aussetzt.

Die komplette Corona-Schutzverordnung des Landes NRW  entnehmen Sie bitte dem unten stehenden Dokument.

Ausführliche Informationen entnehmen Sie der Homepage des Landes NRW. Dazu bitte hier klicken.

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