Stadt Hückelhoven

Aus dem Rathaus

Nutzung der Sporthallen und Sportplätze – Regelungen ab 15. Juni

Ab Montag, dem 15.06.2020, gelten in der Stadt Hückelhoven folgende Regelungen für die Nutzung der Sporthallen und Sportplätze:

Sporthallen:
In den Sporthallen ist ab sofort auch der nicht-kontaktfreie Sport-, Trainings- und Wettbewerbsbetrieb mit max. 10 Personen erlaubt. Die Nutzung der Umkleiden und Duschräume, Gemeinschaftsräume ist mit max. 10 Personen weiterhin ohne Mindestabstand möglich. Bei mehr als 10 Personen ist der Mindestabstand von 1.5 Metern einzuhalten.
Sportplätze:
Auf den Sportplätzen ist der Kontaktsport weiterhin möglich, ab sofort mit max. 30 Personen. Bei mehr als 30 Personen muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. Die Rückverfolgung der Teilnehmer muss sichergestellt werden.
Die Vorgaben zur Hygiene und zum Infektionsschutz bleiben weiterhin bestehen. Zuschauer sind mit einer Zahl von max. 100 Personen erlaubt. Es muss in diesem Fall ebenfalls sichergestellt werden, dass eine Rückverfolgbarkeit der Personen möglich ist.
Sportfeste und ähnliche Veranstaltungen sind weiterhin bis mindestens zum 31.08.2020 untersagt.