Sanierung von Straßenbeleuchtungen – Kosten für Anlieger
Die Stadtverwaltung Hückelhoven gibt bekannt, dass im Rahmen des Sanierungskonzept 2017 die Straßenbeleuchtungsanlagen an den nachstehend angeführten Straßen bzw. Straßenabschnitten ausgetauscht werden:
Stadtteil Doveren
Doverener Markt (im Zuge der Erneuerung der Fahrbahn)
Stadtteil Hilfarth
Erlenstraße (Stichweg Gemarkung Hückelhoven-Ratheim, Flur 28, Flurstück 401), Eschenweg, Schillerstraße (Abschnitt zwischen Callstraße und Uhlandstraße) und Tulpenweg
Stadtteil Hückelhoven
Am Steinacker (Abschnitt zwischen Dinstühlerstraße und Husarenstraße – Hauptzug und zwei Stichwege), Katharinenstraße und Leipziger Straße
Stadtteil Ratheim
Am Klingerbach, Am Reitplatz (Stichweg zu den Grundstücken Am Reitplatz 3-15) Am Weidchen, Auf der Henne, Auf dem Turm, Grünstraße, Tannenberger Straße und Tilsiter Straße
Buchenstraße und Weidenstraße
Bei den angeführten Straßenbeleuchtungsmaßnahmen handelt es sich um straßenbauliche Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen im Sinne des § 8 des Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen, so dass entsprechende Beitragspflichten für die Eigentümer der von den betroffenen Straßen bzw. Straßenabschnitten erschlossenen Grundstücke entstehen werden. Die Durchführung der entsprechenden Beitragsverfahren ist für das Jahr 2018 vorgesehen.
Für die Beantwortung eventueller Fragen zu den künftigen Beitragsverfahren steht der zuständige Sachbearbeiter beim Bauverwaltungsamt, Herrn Grates, Tel. 02433-82162, zur Verfügung.
Bei dem in diesem Beitrag gezeigten Foto handelt es sich exemplarisch um einen Straßenzug der Buchenstraße in Schaufenberg.