Stadt Hückelhoven

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Schöffen gesucht

Schöffenwahl für die Strafkammern des Landgerichtes Mönchengladbach und für das gemeinschaftliche Schöffengericht beim Amtsgericht Mönchen­glad­bach für die Wahlperiode 2019 bis 2023

Der Präsident des Landgerichts Mönchengladbach hat mitgeteilt, dass für die Zeit vom 01.01.2019 bis 31.12.2023 für den Amtsgerichtsbezirk Erkelenz Hauptschöffen zu wählen sind. Auf den für die Stadt Hückelhoven in Betracht kommenden Teil des Amts­gerichts­bezirks Erkelenz entfallen 17 Hauptschöffen, weshalb die Vorschlagsliste der Ver­waltung mindestens 34 Personen umfassen muss (Bestimmung des Landgerichtes). Das Schöffenamt kann nur von Deutschen ausgeübt werden.

In die Vorschlagsliste aufgenommen werden ebenfalls nicht Personen, die zu Beginn der Amtsperiode (01.01.2019) das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben bzw. bei denen das 70. Lebensjahr bereits vollendet wurde. Ferner müssen die Personen mindestens ein Jahr im Stadtgebiet Hückelhoven wohnhaft sein.

Interessenten, die bereit sind, die für die Wahrnehmung des Amtes erforderliche Zeit (10 bis 12 Sitzungen pro Jahr) aufzubringen, werden gebeten, sich bis zum 16. Februar 2018 beim Hauptamt der Stadt Hückelhoven, Rathausplatz 1, schriftlich oder durch persönliche Vorstellung im Vorzimmer des Hauptamtes, Zimmer 1.02, (Tel. 82 111) zu bewerben.

Einen entsprechenden Vordruck zur Bewerbung finden Sie unten.

Für die Jugendkammern und das gemeinschaftliche Jugendschöffengericht beim Landgericht Mönchengladbach werden ebenfalls Hauptschöffen gesucht. Zu den entsprechenden Infos geht es hier entlang.

 

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