Straßenbeleuchtungsprogramm 2022 – Beteiligungsverfahren gem. § 8a Abs. 3 und 4 KAG NRW
Der Rat der Stadt Hückelhoven hat in seiner Sitzung am 22.06.2022 für das Jahr 2022 das folgende Straßenbeleuchtungsprogramm beschlossen:
Stadtteil Hilfarth:
Lachend – im Abschnitt von der Braunstraße bis zum Bebauungsende Lachend
Stadtteil Doveren:
Dionysiusstraße – im Abschnitt vom Kreuzherrenweg bis zum Bebauungsende Dionysiusstraße
Stadtteil Ratheim:
Kolpingstraße
Meurerstraße – im Abschnitt von der Kolpingstraße bis A.-Schweitzer-Straße
Bei den vorstehend angeführten Straßenbeleuchtungsmaßnahmen handelt es sich um straßenbauliche Erneuerungs- bzw. Verbesserungsmaßnahmen im Sinne des § 8 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen, so dass entsprechende Beitragspflichten für die Eigentümer der von den betroffenen Straßen bzw. Straßenabschnitten erschlossenen Grundstücke entstehen werden. Das daher nach § 8a Abs. 3 und 4 KAG NRW erforderliche Beteiligungsverfahren erfolgt durch die Bekanntmachung des Straßenbeleuchtungsprogrammes 2022 in der örtlichen Tagespresse, auf der städt. Homepage und im städt. Amtsblatt.
Eventuelle Fragen zum dem Straßenbeleuchtungsprogramm 2022 können an die Leiterin des Bauverwaltungsamtes, Frau Lessner, Tel. 02433 – 82160, gerichtet werden.