Veröffentlichung des folgenden Bauleitplanes, hier: Bebauungsplan 1-225-1, Hückelhoven, Rathausquartier
Veröffentlichung im Internet und Auslegung des folgenden Bauleitplanes,
hier: Bebauungsplan 1-225-1, Hückelhoven, Rathausquartier
Während der Veröffentlichungsfrist im Internet kann der folgende Bauleitplan, einschließlich der Begründung und der nach Einschätzungen der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von
Montag, den 07.07.2025 bis
einschließlich Freitag, den 08.08.2025
im Internet unter http://www.o-sp.de/hueckelhoven/
eingesehen werden.
Ergänzend dazu liegen alle o.a. Informationen im Rathaus der Stadt Hückelhoven, Amt für Stadtplanung, Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Zimmer 3.15 während folgender Zeiten öffentlich aus:
montags bis freitags von 08.00 bis 12.30 Uhr,
montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr,
donnerstags von 14.00 bis 17.30 Uhr.
Bebauungsplan 1-225-1, Hückelhoven, Rathausquartier
Auf Grund einer geänderten Erschließungssituation muss der rechtskräftige Bebauungsplan „1-225-0, Hückelhoven, Rathausquartier“ geringfügig geändert werden. Dabei wird die Baugrenze im südlichen und westlichen Plangebiet angepasst.
Der Rat der Stadt Hückelhoven hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „1-225-0, Hückelhoven, Rathausquartier“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert und trägt die Bezeichnung „1-225-1, Hückelhoven, Rathausquartier“.