Stadt Hückelhoven

Aus dem Rathaus

Veröffentlichung des folgenden Bauleitplanes, hier: Bebauungsplan 1-225-1, Hückelhoven, Rathausquartier

Veröffentlichung im Internet und Auslegung des folgenden Bauleitplanes,

hier: Bebauungsplan 1-225-1, Hückelhoven, Rathausquartier

 

Während der Veröffentlichungsfrist im Internet kann der folgende Bauleitplan, einschließlich der Begründung und der nach Einschätzungen der Gemeinde wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit von

 

                Montag, den 07.07.2025 bis

                einschließlich Freitag, den 08.08.2025

               

im Internet unter http://www.o-sp.de/hueckelhoven/

 

eingesehen werden.

 

Ergänzend dazu liegen alle o.a. Informationen im Rathaus der Stadt Hückelhoven, Amt für Stadtplanung, Rathausplatz 1 (Eingang Breteuilplatz), Zimmer 3.15 während folgender Zeiten öffentlich aus:

 

montags bis freitags                      von 08.00 bis 12.30 Uhr,

montags bis mittwochs von 14.00 bis 16.00 Uhr,

donnerstags                                      von 14.00 bis 17.30 Uhr.

 

 

 

Bebauungsplan 1-225-1, Hückelhoven, Rathausquartier

 

Auf Grund einer geänderten Erschließungssituation muss der rechtskräftige Bebauungsplan „1-225-0, Hückelhoven, Rathausquartier“ geringfügig geändert werden. Dabei wird die Baugrenze im südlichen und westlichen Plangebiet angepasst.

Der Rat der Stadt Hückelhoven hat in seiner Sitzung am 25.06.2025 den Beschluss zur Änderung des Bebauungsplanes „1-225-0, Hückelhoven, Rathausquartier“ gefasst. Der Bebauungsplan wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB geändert und trägt die Bezeichnung „1-225-1, Hückelhoven, Rathausquartier“.