Stadt Hückelhoven

Aus dem Rathaus

Wahlvorschläge Integrationsrat bis 7. Juli

In Hückelhoven wird am 14. September 2025 neben dem Stadtrat und der Bürgermeisterin / dem Bürgermeister sowie dem Kreistag und dem Landrat/der Landrätin auch der Integrationsrat gewählt. Geregelt wird das im Paragraph 27 der Gemeindeordnung für das Land NRW, in dem es um die politische Teilhabe von Menschen mit internationaler Familiengeschichte geht – und genau die vertritt der Integrationsrat einer Stadt.

Die geheime und demokratische Wahl findet alle fünf Jahre statt. Bis zu sechs Vertreterinnen und Vertreter werden direkt von Menschen in Hückelhoven gewählt, die mindestens 16 Jahre alt sind, sich seit mindestens 1 Jahr rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland aufhalten, eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen oder die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten haben. Nicht wahlberechtigt sind hingegen Asylbewerber. Neben jenen direkt gewählten Mitgliedern werden fünf weitere Mitglieder vom Stadtrat in den Integrationsrat entsandt. Mehr Informationen über den Integrationsrat finden sich auf der städtischen Webseite:

https://www.hueckelhoven.de/buergerservice/integrationsrat/

Der Integrationsrat engagiert sich für die Interessen aller Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Er wirkt mit, deren Lebensverhältnisse zu verbessern und das friedliche und gleichberechtigte Zusammenleben in der Stadt Hückelhoven zu fördern. Er sorgt durch politische Mitsprache für ein gelingendes Zusammenleben in Vielfalt und gutes Miteinander in Hückelhoven. Er unterstützt Projekte, die sich für gesellschaftlichen Zusammenhalt und die Verständigung verschiedener Kulturen einsetzen.

Um einen Integrationsrat wählen zu können, werden Kandidatinnen und Kandidaten benötigt, die sich zur Wahl stellen. Neben den Einzelbewerbungen ist es auch möglich, sich mit mehreren zusammenzuschließen, die gemeinsam im Integrationsrat mitarbeiten möchten. Dieser Zusammenschluss bildet eine Liste mit mindestens zwei Personen. Erfüllen diese die Voraussetzungen, können sie sich zur Wahl aufstellen lassen. Die Sitzungen des Integrationsrates finden rund zweimal im Jahr ab 18:30 Uhr im Ratssaal des Rathauses statt. Zudem trifft sich das Gremium mehrmals im Jahr zum Austausch und legt eigene Schwerpunkte und Themen, mit denen es sich beschäftigen möchte, fest.

Wer Interesse an der Mitarbeit hat, kann sich per E-Mail an den amtierenden Integrationsrat unter integrationsrat@hueckelhoven.de wenden. Bei Fragen rund um das Wahlverfahren steht Ihnen das Wahlamt der Stadt Hückelhoven, erreichbar unter Tel. 02433/82-207, gerne mit Rat und Tat zur Seite.

Beim Wahlamt sind auch die für die Einreichung der Wahlvorschläge erforderlichen Vordrucke kostenlos erhältlich.

Wahlvorschläge sind bis spätestens 07.07.2025, 18.00 Uhr, (Ausschlussfrist) beim Wahlleiter der Stadt Hückelhoven, Rathausplatz 1, 41836 Hückelhoven (Zimmer E.05 – Wahlamt) einzureichen. Nach Ablauf der Frist eingehende Wahlvorschläge können leider nicht mehr berücksichtigt werden. Es wird daher dringend empfohlen, die Wahlvorschläge frühzeitig (möglichst nach vorheriger Terminvereinbarung) einzureichen, damit etwaige Mängel, die die Gültigkeit der Wahlvorschläge berühren, rechtzeitig behoben werden können. Auf die Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Integrationsrat der Stadt Hückelhoven am 14.09.2025 vom 24.04.2025, bekanntgemacht im Amtsblatt Nr. 8 /2025 der Stadt Hückelhoven vom 30.04.2025, S. 152 ff. , wird hingewiesen.